AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

§ 25 Ombudsperson

Antragsteller: Landesvorstand

Antragshistorie:

  1. (10.3.2011) eingereicht zum 59. Landeskongress
  2. (1.4.2011) beim 59. Landeskongress angenommen


  1. Die Ombudsperson wird für die Dauer von einem Jahr vom Landeskongress gewählt. Sie darf kein Wahlamt nach dieser Satzung innehaben.
  2. Die Ombudsperson prüft die Behandlung, Umsetzung und Ausführung der Anträge und Beschlüsse des Verbandes durch den Landesvorstand und den erweiterten Landesvorstand und legt hierzu jedem Landeskongress eine schriftliche Übersicht vor. Sie dient außerdem allen Mitgliedern als direkter Ansprechpartner für Streitfragen im Verband. Die Ompudsberson_in ist ständiger Gast bei den Sitzungen des Landesvorstands. Sie kann durch Beschluss des Landesvorstands von einzelnen Tagesordnungspunkten ausgeschlossen werden.

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.


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Antrag als PDF mit Zeilennummern