Diese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.
Antragsteller: KV Pforzheim/Enzkreis
Antragshistorie:
Im Deutschen Bundestag müssen Gesetzesentwürfe in öffentlichen Beratungen bzw. Aussprachen behandelt werden. Das in § 78 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags genannte alternative Verfahren „Rede zu Protokoll“ ist abzulehnen.
Ausschusssitzungen von Bundestag, Bundesrat, Landtag BW, Kreistagen und Gemeinderäten sollen in der Regel öffentlich sein.
Begründung:
Der Antrag soll das demokratische Öffentlichkeitsprinzips auf Bundes- und Landesebene einschließlich der Gemeinden und Landkreise stärken und die legislative Arbeit durch eine bessere Aufgabenverteilung zwischen Ausschüssen und Hauptgremium effizienter gestalten.
„Rede zu Protokoll“ bedeutet, dass über so gekennzeichnete Tagesordnungspunkte des Deutschen Bundestags keine Aussprache stattfindet. Stattdessen kann jede Fraktion einen Redebeitrag dem Präsidium zu Protokoll geben.
Diese Handhabe verstößt jedoch offensichtlich gegen die Intention des Grundgesetzes (GG). In Artikel 42 Absatz 1 Satz 1 GG ist zu lesen: „Der Bundestag verhandelt öffentlich.“
Werden Reden lediglich auf einem Tisch deponiert und später dem Protokoll hinzugefügt, kann jedoch kaum von einer öffentlichen Behandlung des Punktes gesprochen werden. Die anwesenden Bürger, wie auch die Presse, bekommen zunächst vom Inhalt der Reden keine Kenntnis. Die Abgeordneten ihrerseits können keine Zwischenfragen stellen und erfahren zunächst ebenfalls nicht die von ihren Kollegen „vorgetragenen“ Argumente und Standpunkte.
Die Geschäftsordnungen von Bundestag (§ 69 Absatz 1 Satz 1), Bundesrat (§ 37 Absatz 2 Satz 1) und Landtag BW (§ 32 Absatz 1 Satz 1) sehen vor, dass die Ausschüsse nichtöffentlich beraten. Daneben sehen die Gemeindeordnung (§ 39 Absatz 5 Satz 2) und die Landkreisordnung (§ 34 Absatz 5 Satz 4) vor, dass Ausschüsse des Gemeinderats bzw. des Kreistags Punkte für den Gemeinde-/Kreistag in der Regel nichtöffentlich vor beraten.
Diese Regelungen beschränken das allgemeine Öffentlichkeitsprinzip, welches der Demokratie inne wohnt, in unnötiger Art und Weise.
Eine unbefangene nichtöffentliche Diskussion findet bereits ausgiebig im vorparlamentarischen Rahmen statt, bevor ein Gesetzesentwurf überhaupt eingebracht wird. Von einem ersten Eckpunktepapier über einen Arbeitsentwurf bis hin zum ersten Gesetzesentwurf finden zahlreiche nichtöffentliche Gespräche mit und zwischen den verantwortlichen Ministerien, Abgeordneten und betroffenen Verbänden sowie Experten statt. Ein nichtöffentlicher „Schutzraum“ der Ausschussberatungen ist aufgrund dieser Vorabstimmungen nicht erforderlich.
Durch öffentliche Vorberatungen erfahren die Bürger rechtzeitig von Vorhaben der Legislative und können sich in den Prozess mit einbringen. Die Abgeordneten können so vor dem eigentlichen Beschluss erkennen, wie die Öffentlichkeit zu dem Thema steht und ggf. umsteuern bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.
Des Weiteren reicht heute eine Einwegkommunikation mit den Bürgern nicht mehr aus. Die Bürger sind politisch selbstbewusster geworden und wollen, vor allem auf kommunaler Ebene, beteiligt werden. Daher reicht es nicht aus, nur die Entscheidung öffentlich zu treffen. Es müssen im Vorfeld auch die Gründe öffentlich beraten werden, damit ein Dialog mit der Bürgerschaft möglich wird. Dies kann auch das Interesse der Bürger an der Politik fördern und erhalten. So kann letztendlich auch die Akzeptanz von Entscheidungen erhöht werden, da durch die gesteigerte Transparenz des Entscheidungsprozesses, die Bürger das Warum einer Entscheidung verstehen können.
Daneben können durch öffentliche Vorberatungen die Sitzungen der Hauptentscheidungsgremien effizienter gestaltet werden. Längere Reden/Diskussionen können in die Ausschüsse vor verlagert werden. Die eigentlichen Entscheidungen können dann im Hauptentscheidungsgremium sehr zügig getroffen werden.
An dieser Stelle schließt sich der Kreis zu Nr. 1 des Antrags. „Rede zu Protokoll“ wurde aus Effizienzgründen eingeführt, da der Bundestag über zu viele Themen zu beraten und beschließen hat. Durch öffentliche Vorberatungen könnte der Bundestag (auch der Landtag und die Gemeinderäte) so entlastet werden, dass ein Verfahren wie „Rede zu Protokoll“ gar nicht erforderlich ist.