AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Antrag auf Streichung des Art. 146 GG

Antragsteller: KV Böblingen

Antragshistorie:

  1. (20.2.2009) eingereicht zum 55. Landeskongress
  2. (15.3.2009) beim 55. Landeskongress an den LAK Innen & Recht verwiesen
  3. (20.6.2009) vom LAK an den eLavo verwiesen, Empfehlung: Ablehnung
  4. (6.3.2010) vom eLaVo abgelehnt


Der Landeskongress möge beschließen:

Antrag auf Streichung des Art. 146 GG

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern eine ersatzlose Streichung des Artikels 146 GG.

"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (Art. 146 GG)

Schließlich ist Deutschland seit nunmehr fast 2 Jahrzehnten geeint und seit dem 03.10.1990 gilt das Grundgesetz in allen 16 föderalen Bundesländern unserer Republik.

Eine der am weitest entwickelten und gefestigten Demokratien der Welt verdient eine Verfassung bzw. ein Grundgesetz, welches ohne jeglichen Zweifel und Makel besteht. Schließlich könnte man durch diesen Paragraphen theoretisch die Verfassung stürzen und eine Neugestaltung fordern.

Daher sehen wir es als unumgängliches Mittel in einem geeinten Deutschland endgültig dieses Grundgesetz als Feste unserer Demokratie und unserer ideellen Werte zu festigen. Schließlich bewährt sich das geltende Grundgesetz bereits seit langem. Des Weiteren gesteht es seinen Bürgern jegliche Grundrechte zu und hat bereits in Krisenzeiten die Grundwerte unserer Demokratie geschützt.
Deshalb hat es verdient endgültig aus dem Status einer Übergangslösung und eines Lückenfüllers enthoben zu werden um uns und den nachfolgenden Generationen als Grundstock rechtsstaatlichen Denkens zu dienen und sicherzustellen, dass die Freiheit und Würde eines jeden Menschen in der Bundesrepublik Deutschland für alle Zeit unantastbar bleibt.

Begründung:
erfolgt mündlich.