AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Begrenzung der Amtszeit einer Person im Amt des Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden

Antragsteller: KV Karlsruhe

Antragshistorie:

  1. (14.10.2011) eingereicht zum 60. Landeskongress


Begründung:
Der Bundeskanzler spielt in der Parlamentarischen Demokratie Deutschlands eine zentrale Rolle. Er ist die oberste Instanz der Exekutive und ausgestattet mit der Richtlinienkompetenz formiert er seine Regierung. Er ist maßgeblich dafür verantwortlich die deutsche Politik sowohl im In- als auch im Ausland zu gestalten, und genießt daher einen gewichtigen Gestaltungsspielraum. Eine Demokratie jedoch benötigt Fluktuation in politischen Ämtern, damit neu entstehende Interessen und Forderungen der Bevölkerung aufgenommen und umgesetzt werden können. Es dient auch der Legitimität der Wählerinteressen, wenn in einer etablierten (d.h. wiedergewählten) Regierungskoalition ein neuer Amtsträger die in den letzten 8 Jahren (= 2 natürliche Legislaturperioden) veränderten Interessen stärker in den Fokus nimmt. Dieser Zeitraum ist hinreichend, um wichtige Reformen und Projekte anzustoßen. Natürlicherweise versuchen amtierende Regierungschefs ihre durchgesetzten politischen Inhalte im Laufe der Zeit zu bewahren, was einer natürlichen Weiterentwicklung des Staates und seiner Gesellschaft schadet. Sollten diese in der Bevölkerung auf Zuspruch stoßen, würden die Regierungsparteien wiedergewählt, und der nachfolgende Bundeskanzler hätte einen starken Anreiz diese weiter voranzutreiben. Eine Begrenzung der Amtszeit würde dementsprechend der Partei, die in der dritten Legislaturperiode wieder die Möglichkeit bekommt den Bundeskanzler zu bestimmen, in Aussicht stellen vorangegangene Projekte glaubwürdig zu verändern oder beizubehalten. Eine sich organisch weiterentwickelnde Gesellschaft ist eher anzustreben als eine Gesellschaft, die mit mehreren gravierenden Brüchen in ihrer historisch-politischen Kontinuität zu kämpfen hat. Wobei letzteres bei gravierenden Fehlern der amtierenden Regierungsparteien nicht abgesprochen werden darf. Verweisen möchte ich auf Länder wie Portugal, Frankreich, Irland, Österreich, Finnland und Tschechien, in welchen eine Person nur 2 Legislaturperioden am Stück sein Amt als Präsident ausüben kann. Zwar ist der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland in dieser Hinsicht ebenfalls begrenzt, jedoch entfällt der Vergleich, weil er nur repräsentative Aufgaben erfüllt. Das entscheidende hierbei ist die Fluktuation im gesellschaftspolitisch bedeutendsten Amt des jeweiligen Staates.


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Antrag als PDF mit Zeilennummern