AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Das Europäische Parlament stärken – einfache Stimmenmehrheiten des Rates für legislative Beschlüsse

Antragsteller: KV Tuttlingen

Antragshistorie:

  1. (23.10.2009) eingereicht zum 56. Landeskongress
  2. (15.11.2009) beim 56. Landeskongress an den erw. Landesvorstand verwiesen
  3. (6.3.2010) bei der Sitzung des erweiterten Landesvorstands abgelehnt


Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg setzen sich für die Stärkung des Europäischen Parlamentes im Institutionengefüge der Union ein. Als einziges direkt vom europäischen Volk gewähltes Organ der EG, kann es nur das Parlament sein, das die legislativen Entscheidungen zur Fortentwicklung der Union federführend bestimmen soll. Dieser Schritt ist eine notwendige Bedingung für die Entwicklung eines Europäischen Bundesstaates, in dem, wie in anderen Staaten, die maßgebliche politische Arena das Parlament darstellen soll.

Die Teilung der legislativen Gewalt zwischen Parlament und Rat, die die Europäische Gemeinschaft aufweist, ist als solche in föderalen Systemen nicht unüblich und wird von den Jungen Liberalen als Ausdruck des Föderalismus für richtig erachtet. Allerdings verhindert die derzeitige Notwendigkeit hoher Quoren für Ratsbeschlüsse die volle politische Entfaltung des Parlamentes. So werden dort nur solche Beschlüsse gefasst, die voraussichtlich eine große Mehrheit im Rat erreichen werden. Diese Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner behindert die mutige und richtungweisende Fortentwicklung der Union.

Deshalb soll das Entscheidungsprinzip des Europäischen Rates generell durch Mehrheitsentscheide abgelöst werden. Grundsätzlich soll es sich hierbei um einfache Stimmenmehrheitsentscheide handeln. Die Verteilung der Stimmen an die Vertreter der Mitgliedsstaaten muss zudem demokratisch und transparent neu geregelt werden. Bei Entscheidungen über das Grundlegende Vertragswerk, auf dem die Europäische Union basiert, kann diese Mehrheit, wie bei Verfassungsänderungen üblich, bei zwei Dritteln liegen.

Außerdem fordern wir für die Stärkung des Parlamentes und der Demokratie in der Europäischen Union:

  • Ein Initiativrecht des Parlamentes, das durch die Fraktionen des Hauses oder fünf Prozent seiner Mitglieder ausgeübt wird.
  • Eine tatsächliche Wahl der Kommission durch die Mehrheit des Parlamentes, analog zu üblichen Verfahren der Wahl von nationalen Regierungen.
  • Ein Petitionsrecht für alle in der Europäischen Union lebenden Menschen.
  • Volksbegehren auf Europäischer Ebene.
  • Kurzfristig: Die Verwendung des Mitentscheidungsverfahrens als Regelverfahren für legislative Vorgänge. Mittelfristig sollen Regeln im Vertragswerk festgehalten werden, bei welchen inhaltlichen Bezügen das Parlament alleine legislativ tätig werden kann und wann Entscheidungen des Rates notwendig sind.

Begründung:
erfolgt mündlich.

Hintergründe:
Die Europäische Kommission wählt bei Ausübung ihres Initiativrechts eine Verfahrensgrundlage. Die Möglichen Verfahrensgrundlagen sind:

Konsultationsverfahren (CNS)
Das Konsultations- oder Anhörungsverfahren (Code CNS, Artikel 308 EG-Vertrag) ist das ursprüngliche Rechtsetzungsverfahren der EG. Es findet nur mehr in Fällen Anwendung, die nicht ausdrücklich dem Verfahren der Zusammenarbeit oder dem Mitentscheidungsverfahren unterliegen.
Nach einem Vorschlag der Kommission und Stellungnahme des Europäischen Parlaments, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen entscheidet der Rat über die Annahme des Vorschlags, eventuell, wie es ursprünglich Tradition in der EG war, einstimmig.

Mitentscheidungsverfahren (COD)
Beim Mitentscheidungs-, auch Kodezisionsverfahren (Code COD, Artikel 251 EG-Vertrag) hat das Parlament ein vollwertiges Mitbestimmungsrecht und kann einen Rechtsakt auch verhindern. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Rat und Parlament ist die Einberufung eines Vermittlungsausschusses vorgesehen.

Zustimmungsverfahren (AVC)
Das Zustimmungsverfahren (Code AVC) wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte eingeführt und gibt dem Parlament die Möglichkeit, der Annahme bestimmter Rechtsakte des Rates zuzustimmen oder seine Zustimmung zu verweigern. Es hat in diesen Bereichen ein Vetorecht.

Nach dem derzeit gültigen Vertrag von Nizza, stimmt der Rat der Europäischen Union dann einer Vorlage zu, wenn die qualifizierte Mehrheit erreicht wird. Um die qualifizierte Mehrheit zu erreichen muss:

  1. die einfache Mehrheit der Mitgliedsstaaten zustimmen (mind. 14)
  2. eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen erreicht werden (mind. 255 - entspricht 73,91 %) 
  3. auf Antrag eines Mitgliedsstaates festgestellt werden, ob mind. 62 % der EU-Bevölkerung durch die zustimmenden Mitgliedsstaaten umfasst werden.

Nach dem Vertrag von Lissabon gilt das Prinzip der doppelten Mehrheit ab 2014. Demnach stimmet der Ministerrat einer Verordnung oder Richtlinie zu, wenn

  1. 55% der Mitgliedsstaaten zustimmen (also im Moment mindestens 15),
  2. diese gleichzeitig 65 % der EU-Bevölkerung darstellen.