AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Das jungliberale Subventions-Sparbuch

Antragsteller: LAK Wirtschaft und Finanzen

Antragshistorie:

  1. (10.3.2011) eingereicht zum 59. Landeskongress
  2. (2.4.2011) beim 59. Landeskongress an den erweiterten Landesvorstand verwiesen


 

Subventionen umfassen Steuervergünstigungen und Finanzhilfen des Staates. Die Gründe, die gegen die meisten Subventionen sprechen, sind bekannt und wissenschaftlich ausdiskutiert. Als Stichworte seien hier genannt: hohe Überschussbelastung, mangelhafte Zielgenauigkeit, Wettbewerbsverzerrungen und Fehlallokation von Ressourcen bzw. Verlust an Allokationseffizienz, durch Verfälschung des Preismechanismus und Verringerung des potenziellen Sozialprodukts.
Diese Erkenntnisse wurden in der Politik aber weitgehend ignoriert, da es einzelnen Interessensgruppen immer wieder gelungen ist ihre Partialinteressen gegen das Allgemeinwohl durchzusetzen.

Die Streichung einzelner Steuervergünstigungen beispielsweise auf Bundesebene führt nicht immer automatisch zu Steuermehreinnahmen in gleicher Höhe, wenn staatliche Ausgleichsmaßnahmen vom Land oder der Gemeinde ergriffen werden. Die Streichung ist auch in diesen Fällen sinnvoll, da sie zu mehr Transparenz und Effizienz führt. Für uns Liberale sollte ein Steuersystem 1. effizient, 2. transparent, 3. einfach, 4. niedrig und 5. gerecht sein. Dies sind die Leitlinien, nach denen wir einzelne Subventionen auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen.
Ein weiterer Grund für die Reduzierung von Subventionen ist das Ziel zu Sparen. In erster Linie ist das notwendig, um das Ziel ausgeglichener Haushalte zu erreichen, was wir zukünftigen Generationen schuldig sind. In zweiter Linie ist das notwendig, um die überbordende Staatsquote durch Steuersenkungen zu reduzieren. Dass dadurch unser kompliziertes Steuersystem einfacher wird, versteht sich von selbst.

Zukünftig wollen wir alle noch verbleibenden Subventionen grundsätzlich zeitlich befristen. In regelmäßigen Abständen soll evaluiert werden, ob sie ihren beabsichtigten Zweck tatsächlich erfüllen. Sollen einzelne Subventionen nach Ablauf ihrer Befristung verlängert werden, so bedarf das der Zustimmung des zuständigen Parlaments.

Steuervergünstigungen:

Einkommensteuervergünstigungen

Die Abschaffung der Einkommensteuerermäßigungen bei Inanspruchnahme einer haushaltsnahen Dienstleistung, sowie für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen führt zu Mehreinnahmen in derzeitiger Höhe von etwa 4,06 Milliarden Euro.
Zur Reduzierung der Schwarzarbeit setzen wir stattdessen auf niedrige Steuersätze und niedrige Lohnnebenkosten, durch die Umstellung auf private Altersvorsorge, ein privates Gesundheits- und Pflegesystem.
Die Abschaffung der erhöhten Absetzungen für bestimmten Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwand nach § 7h EStG, sowie bei kulturhistorisch wertvollen Gebäuden nach § 7i EStG und der Steuerbegünstigung für zu eigenen Zwecken genutzte Baudenkmale etc. führt zu Mehreinnahmen in derzeitiger Höhe von etwa 136 Millionen Euro.
Die Abschaffung des Freibetrags (2100 Euro p.a.) für nebenberufliche Tätigkeiten (als Übungsleiter etc.) führt zu Mehreinnahmen von 2 Milliarden Euro.
Die Abschaffung der Lohnsteuerermäßigung für Seeleute spart 18 Millionen Euro, sofern dies wettbewerbspolitisch vertretbar ist.
Die Abschaffung der Steuerbefreiung bestimmter Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit führt zu Mehreinnahmen in derzeitiger Höhe von etwa 2,06 Milliarden Euro, sofern nicht Mehraufwendungen des Staates oder dadurch verursachte Mindereinnahmen an anderer Stelle entstehen.
Durch die Abschaffung der begrenzten Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Geschenke und des Freibetrags für Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen lassen sich 115 Millionen Euro bzw. 5 Millionen Euro einsparen.

Kirchensteuer

Die Abschaffung des Abzugs der Kirchensteuer als Sonderausgabe würde bei gleich bleibendem Kirchensteuersatz und gleich bleibender Mitgliederzahl zu Mehreinnahmen von 2,79 Milliarden Euro führen. Allerdings müsste man im Gegenzug den Kirchen die gleichen steuerrechtlichen Privilegien einräumen, wie gemeinnützigen Organisationen, wodurch die Zahlungen an die Kirchen wieder abzugsfähig würden.

Umsatzsteuervergünstigungen

Das heutige Umsatzsteuersystem besteht aus zahlreichen Ausnahmetatbeständen und verschiedenen Steuersätzen. Wir fordern einen einheitlichen Umsatzsteuersatz für alle Waren und Dienstleistungen. Dadurch fallen auch alle Umsatzsteuervergünstigungen weg.
Der Staat ist nämlich nicht legitimiert, vermeintlich „gute“ oder „schlechte“ Konsumentscheidungen der Bürger zu werten und unterschiedlich zu besteuern. Dem Universalitätsprinzip widerspricht die unterschiedliche Besteuerung verschiedener Produkte und Dienstleistungen zum Schutz einzelner Branchen.
Mehrbelastungen von Geringverdienern sollen transparent über die Sozialsysteme ausgeglichen werden.
Allein die Abschaffung der Umsatzsteuervergünstigungen Nr. 13, 66, 46, 98, 99 und 100 in Anlage 2, sowie Nr. 41 und 43 in Anlage 3 des Subventionsberichts der Bundesregierung, die nur einen kleinen Teil der Vergünstigungen ausmachen führt zu Mehreinnahmen in derzeitiger Höhe von 4,46 Milliarden Euro, sofern diese nicht teilweise durch staatliche Ausgleichsmaßnahmen vom Land oder der Gemeinde kompensiert werden.
Die Umsatzsteuerbefreiung der ärztlichen Leistungen, Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser, Diagnosekliniken, Altenheime, Pflegeheime, der ambulanten Pflegedienste, der Wohlfahrtsverbände und der Blinden (Anlage 3, Nr. 38 und 39) betragen derzeit 11,37 Milliarden Euro. Wahrscheinlich wird die Abschaffung hier durch staatliche Ausgleichsmaßnahmen teilweise oder sogar ganz kompensiert. Die Vorteile des Transparenzgewinns über die tatsächlichen Kosten, sind jedoch mit der unnötigen deutlich höheren Kapitalbindung im System abzuwägen. Gleiches gilt für die Umsatzsteuerbefreiung von Medikamenten.

Stromsteuervergünstigungen

Die Abschaffung der Stromsteuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (§ 9 Abs. 3 StromStG), die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§§ 37, 53 EnergieStG), Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (Spitzenausgleich) (§ 10 StromStG), bestimmte Prozesse und Verfahren (§§ 37, 51 EnergieStG und § 9a StromStG), Energieerzeugnisse, die bei der Herstellung von Energieerzeugnissen zur Aufrechterhaltung des Betriebs verwendet werden (Herstellerprivileg) (§§ 26, 37, 44 EnergieStG) und Strom im Schienenbahnverkehr führt zu Mehreinnahmen in derzeitiger Höhe von etwa 7,195 Milliarden Euro. (Anlage 2, Nr. 61, 57, 62, 59, 63 und 81)

Mineralölsteuervergünstigungen

Die Abschaffung der Begünstigungen bzw. Befreiungen für den gewerbsmäßigen Einsatz von Luftfahrtbetriebsstoffen (§ 27 Abs. 2 EnergieStG) (hier wäre ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene Ideal), Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (§ 54 EnergieStG), Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Agrardiesel) (§ 57 EnergieStG) (hier wäre ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene Ideal), Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Sonderfällen, Schweröl als Betriebsstoff für die gewerbliche Binnenschifffahrt, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (wird wahrscheinlich durch höhere Regionalisierungsmittel des Bundes wieder ausgeglichen; schafft aber Haushaltstransparenz und einen Ansporn zum Energieeinsparen) und Biokraft- und Bioheizstoffe führt zu Mehreinnahmen in derzeitiger Höhe von etwa 1,665 Milliarden Euro. (Anlage 2, Nr. 78, 56, 17, 58, 79, 80 und 52)

Kfz-Steuervergünstigungen

Wir lehnen Substanzsteuern, wie die Kfz-Steuer grundsätzlich ab. Daher fallen dann mit ihrer Abschaffung auch alle Kfz-Steuervergünstigungen in derzeitiger Höhe von mindestens 439 Millionen Euro weg. (Anlage 2, Nr. 15, 68, 69, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 102 und 48)

Entfernungspauschale

Die Entscheidung für einen vom Arbeitsplatz weiter entfernten Wohnsitz wird oft bewusst getroffen, da sie oft Vorteile mit sich bringt, wie Wohnen im Grünen, in schöneren oder sichereren Gegenden und niedrigere Mieten oder niedrigere Immobilienpreise. Die Abschaffung der Entfernungspauschale führt zu Mehreinnahmen von mindestens 4 Milliarden Euro.

Investitionszulagen

Die Abschaffung der Investitionszulage für Ausrüstungsinvestitionen und betriebliche Gebäudeneubauten führt zu Mehreinnahmen in derzeitiger Höhe von etwa 1,12 Milliarden Euro.

Sonstige Steuervergünstigungen

Die Abschaffung der Branntweinsteuerermäßigung für Brennereien und Stoffbesitzer der Tabaksteuerbefreiung für Deputate, der Biersteuersatzstaffelung, der Biersteuerbefreiung des Haustrunks und des Verschonungsabschlags für vermietete Wohnimmobilien Die Abschaffung der in derzeitiger Höhe von etwa 248 Millionen Euro. (Anlage 2, Nr. 16, 49, 50 und 51 und Anlage 3, Nr. 53)

Finanzhilfen:

Steinkohle

Die Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung und an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von Kapazitätsanpassungen betragen 1,554 Milliarden Euro und das Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus 107 Millionen Euro. Bis 2018 laufen die Steinkohlesubventionen aus. Hier gilt es dran zu bleiben.

Beschäftigungspolitik

Die Finanzhilfen des Bundes zur Beschäftigungspolitik betragen derzeit 2,554 Milliarden Euro.
Hier gibt es noch eine Menge Spielraum für Einsparungen.

Eigenheim

Die Abschaffung der Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz führt zu Mehreinnahmen von 608 Millionen Euro.

Umweltschutz

Die Zuschüsse im Rahmen des Programms "Energetisch Sanieren - CO2-Gebäudesanierungsprogramm" an die KfW kosten 524 Millionen Euro, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur 501 Millionen Euro und die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 468 Millionen Euro. Insgesamt sind das 1,493 Milliarden Euro.

Landwirtschaft

Ein schrittweise Auslaufen lassen des Grünlandmilchprogramms (300 Mio. Euro) und der Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (200 Mio. Euro) führt zu Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro.
Die Umstellung der Ackerflächen auf ökologischen Landbau wird mit 210 Euro je Hektar gefördert. Die Abschaffung spart insgesamt 16 Millionen Euro.

Verkehr

Derzeit werden Einahmen in Höhe von 452 Millionen Euro aus der streckenbezogenen Lkw-Maut im Güterverkehrssektor verwendet. Zur Transparenzsteigerung sollen diese zukünftig in den Straßenbau und der Straßeninstandhaltung fließen und der Güterverkehrssektor direkt gefördert werden.
Die Abschaffung der Förderung von Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs spart 154 Millionen Euro.

Wirtschaft und Mittelstand

Die Zuweisungen an die Länder für betriebliche Investitionen als Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" kosten 472 Millionen Euro. Einsparungen sind hier nur wahrscheinlich nur teilweise möglich.
Die Technologieförderung des Mittelstands beläuft sich auf 242 Millionen Euro und die Zinszuschüsse und Erstattungen im Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms zur Förderung selbstständiger Existenzen auf 132 Millionen Euro.
Maßnahmen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen und freien Berufen, sowie zur Stärkung der beruflichen Bildung kosten 108 Millionen Euro und die Entlastung von Unternehmen nach dem Altschuldenhilfegesetz 80 Millionen Euro.
Zinszuschüsse als Existenzgründungshilfe im Rahmen von ERP (European Recovery Program)-Förderprogrammen machen 57 Millionen Euro aus.
Zusammen sind das Finanzhilfen in Höhe von 1,091 Milliarden Euro.

Sonstige Finanzhilfen:

Der Städtebau wird mit 229 Millionen Euro gefordert.
Es wurde immer wieder versucht die Zuschüsse an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein in Höhe von immer noch 80 Millionen Euro zu streichen. Hier gilt es weiter dran zu bleiben.
Die Abschaffung des Anreizprogramms zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland führt zu Mehreinnahmen von 60 Millionen Euro.
Sofern es rechtlich möglich ist, wäre die Kappung des Finanzbeitrags an die Seeschifffahrt in Höhe von 57 Millionen Euro sinnvoll.
Zu guter Letzt erspart die Abschaffung der Wohnungsfürsorge (Dienstwohnungungen) für Bundesbedienstete 6 Millionen Euro.

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.

 


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