AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Datenschutz hat Vorrang!

Antragsteller: KV Ludwigsburg

Antragshistorie:

  1. (14.10.2011) eingereicht zum 60. Landeskongress


Die Jungen Liberalen fordern die Landesregierung Baden-Württemberg eine erneute Überarbeitung des fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu initiieren. Zwar begrüßen wir den Vorstoß der Landesregierungen, die Rundfunkgebührenabgabe transparenter zu gestalten, sehen aber massive Defizite im Bereich des Datenschutzes und betrachten die Ausweitung der Kompetenzen und Befugnisse der Gebühreneinzugszentrale als nicht gerechtfertigt.

So heißt es beispielsweise in Paragraph 8, Ziffer 5: „Bei einer Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen Vorzuweisen: [...] der die Abmeldung begründeten Lebenssachverhalt.“ Der Bürger ist also dazu verpflichtet einer staatlichen Behörde den Grund seines Auszuges zu melden. Ein derartiger Paragraph greift massiv in die Freiheitsrechte des einzelnen. Eines der wesentlichen Grundrechte in einem Rechtstaat ist die Freizügigkeit und die freie Wahl des Wohnortes, die keiner Rechtfertigung gegenüber einer staatlichen Behörde und auch nicht gegenüber der GEZ oder Landesrundfunkanstalt bedarf. Die freie Wahl des Wohnortes darf nicht der effizienteren Erhebung von Gebühren geopfert werden.

Ferner heißt es in Paragraph 9: „Kann die Landesfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dingliche Berechtigte einer Wohnung oder eines Grundstückes, auf der sich die Betriebstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebstätte zu erteilen.“ Die mitzuteilenden Auskünfte betreffen die Anzahl der Bewohner, deren Namen, deren Geburtsdatum und das Länge des Bestehens des Mietverhältnisses.
Eine derartige Auskunftspflicht zwingt den Vermieter zum Ausspähen seiner eigenen Mieter und zur Beihilfe beim Einzug der Gebühren und greift insofern massiv in die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Datenschutzrechte des Einzelnen ein.

In §10 werden der GEZ weitgehende Rechte eingeräumt, die datenschutztechnisch äußerst kritisch zu sehen sind. So darf die Gebühreneinzugszentrale im Rahmen eines Verwaltungsvollstreckungsverfahren auf die persönlichen Daten der Beitragsschuldner, die im Melderegister gespeichert sind, zugreifen und zwar ohne die Kenntnis der Betroffenen. Auch hierin betrachten die Jungen Liberalen einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jeden einzelnen.

Die Jungen Liberalen fordern daher die Landesregierungen dazu auf, den fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bedenken zu überarbeiten und echte Transparenz zu schaffen, indem sie beispielsweise die GEZ zu Gunsten einer steuerfinanzierten Lösung abschaffen, was derartige Einschränkungen der Freiheit überflüssig machen würde.

Begründung:
Erfolgt mündlich.


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