AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Eingetragene Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt

Antragsteller: KV Stuttgart

Antragshistorie:

  1. (26.2.2010) eingereicht zum 57. Landeskongress
  2. (21.3.2010) beim 57. Landeskongress an den erw. Landesvorstand verwiesen
  3. (13.6.2010) bei der eLaVo-Sitzung in Stuttgart mit Änderungen beschlossen


Die Jungen Liberalen fordern die Landesregierung dazu auf, ihre Gesetzgebungskompetenz aus § 23 Lebenspartnerschaftsgesetz (Länderöffnungsklausel) dahingehend zu nutzen, dass eingetragene Lebenspartnerschaften künftig unabhängig vom Erstwohnsitz der zu verpartnernden Personen auf jedem Standesamt eingegangen werden können.

Begründung:
erfolgt mündlich.

 


 

Beschluss:

Eingetragene Lebenspartnerschaft landeseinheitlich regeln

Die FDP/DVP Baden-Württemberg fordert die FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg auf, darauf hinzuwirken, die Gesetzgebungskompetenz aus § 23 Lebenspartnerschaftsgesetz (Länderöffnungsklausel) dahingehend zu ändern, dass eingetragene Lebenspartnerschaften künftig landeseinheitlich in Fragen der Gebührenfestsetzung und der Örtlichkeit der Schließung der eingetragenen Lebenspartnerschaften geregelt werden und mit den Regelungen für Eheschließungen gleichzusetzen sind.