Diese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.
Antragsteller: Jochen Göbel, Dennis Steininger
Antragshistorie:
Begründung:
Laut Landtagswahlgesetz von Baden Württemberg sind gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2 „alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes [wahlberechtigt], die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und…“.
Die Frist mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg zu haben, stammt noch aus einer Zeit in der der technische Fortschritt noch nicht so weit gediehen war. Heutzutage tauschen Meldeämter blitzschnell Daten untereinander aus und etwaiger Missbrauch würde schnell auffallen. Gerade in einer Zeit in der Flexibilität gefordert wird, sollte die Demokratie diese vorleben. Es ist schlichtweg in einem modernen Rechtsstaat nicht hinnehmbar, dass die Bürger aufgrund eines Wohnortwechsels ihr Grundrecht auf Wahl gemäß Artikel 38 GG drei lange Monate nicht ausüben dürfen.
Diese veraltete bürokratische Grundrechts-Hürde in Form einer Wahlsperre von drei Monaten muss abgeschafft werden. Um Missbrauch zu verhindern und einen reibungslosen Meldedatenaustausch zu gewährleisten, reicht ein Monat mehr als aus. Daher sollen alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt sein, die am Wahltag seit mindestens einem Monate in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten.