AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Faire Bürgermeisterwahlen

Antragsteller: KV Pforzheim/Enzkreis

Antragshistorie:

  1. (26.2.2010) eingereicht zum 57. Landeskongress
  2. (21.3.2010) beim 57. Landeskongress an den erw. Landesvorstand verwiesen


Die Jungen Liberalen Baden Württemberg wollen mehr Fairness bei der Wahl von (Ober-) Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern in Baden-Württemberg, so dass mehr Kandidaten eine realistische Chance im Wahlkampf erhalten und die Korruption eingeschränkt wird. Ein wirksames Instrument ist dabei die Wahlkostenerstattung bei (Ober-) Bürgermeisterwahlen.

Derzeit werden die Wahlkampfkosten der (Ober-)Bürgermeisterwahl von den Kandidaten weitgehend selbst getragen. Zu dem eingesetzten Privatvermögen kommen Spenden und Zuschüssen von Parteien hinzu. Dieses System bevorzugt vermögende Bürger in erheblichem Maße erfolgreich zu kandidieren und diskriminiert Bürger mit unterdurchschnittlichem Vermögen und Einkommen besonders stark. Darüber hinaus begünstigt es Korruption und Vorteilsnahme auf kommunaler Ebene, da die Kandidaten finanziellen von Parteien und Spendern abhängig sind.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen eine Wahlkostenerstattung für (Ober-) Bürgermeisterwahlen in Baden Württemberg als vierte Säule der Finanzierung, um die Wahlen fairer und demokratischer zu gestalten und Korruption vorzubeugen.

Entsprechend der Parteienfinanzierung sollen auf Nachweis von Ausgaben 0,85 EUR pro erhaltener Stimme des ersten und zweiten Wahldurchgangs erstattet werden. Die Erstattung erfolgt nur, wenn der Kandidat mindestens 10% der Stimmen des jeweiligen Wahlganges auf sich vereinen konnte. Für die Auszahlung ist die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt zuständig.

 

Begründung:
s.o. Außerdem:

Man muss mit Kosten von mind. 1 EUR pro Bürger bei einer OB-/BM-Wahl rechnen. Bei kleineren Städten ist dieser Betrag sogar noch höher und unterstützende Parteimittel seltener.

Die Kosten für den Steuerzahler sind extrem gering. Sie belaufen sich auf jährlich weniger als 1 Mio. EUR und ist damit ein Schnäppchen. Dies zeigt folgende Abschätzung:
- ca. 7,9 Mio. Stimmberechtigte in BaWü
- 70 % Wahlbeteiligung
- Wahlen alle 8 Jahre
- Jeder zweite OB-/BM-Wahl hat einen 2. Wahlgang.
--> 1,0 Mio. abgegebene Stimmen pro Jahr in beiden Wahlgängen
- Annahme: Es gibt keine Kandidaten mit weniger als 10%.
- ca. 10% Verwaltungskosten
- Auszahlung: 0,85 EUR pro Stimme
--> 0,97 Mio. EUR pro Jahr
Dem Gegenüber steht eine gerechtere Gesellschaft. Die Ausgaben sind so gering, dass das Konnexitätsprinzip nicht berücksichtigt werden muss.