AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Keine Zwangsuntersuchung in deutschen Schulen und Kindergärten

Antragsteller: KV Mannheim

Antragshistorie:

  1. (23.10.2009) eingereicht zum 56. Landeskongress
  2. (15.11.2009) beim 56. Landeskongress an den LAK Gesundheit verwiesen
  3. (19.03.2010) vom LAG Gesundheit an den eLaVo verwiesen. Empfehlung: Änderung und Annahme


Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern, die zahnärztliche Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) abzuändern. Insbesondere die dort vorgesehenen Gruppenuntersuchungen sind dringend abzuschaffen. Eine zahnärztliche Beratung und Aufklärung kann in Schulen stattfinden – allerdings ohne die Kinder zu untersuchen und ohne, dass diese persönliche Dinge von sich preisgeben müssen.

Außerdem soll die Verantwortung der Durchführung der Prophylaxe von den Krankenkassen auf die Gesundheitsämter übertragen werden. Dafür neu benötigte Stellen sollen geschaffen werden.

Begründung:
Laut § 21 SGB V sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, bei Kindern bis zum zwölften Lebensjahr Maßnahmen zu ergreifen, die sich „insbesondere auf die Untersuchung der Mundhöhle, Erhebung des Zahnstatus, Zahnschmelzhärtung, Ernährungsberatung und Mundhygiene erstrecken“ (§ 21 (1) S. 4 SGB V). Diese Maßnahmen sollen explizit in Gruppen durchgeführt werden.

Hierzu ist erstens festzustellen, dass die Gesundheitsvorsorge von Kindern grundsätzlich Sache der Eltern und nicht des Staates ist. Nur wenn die Eltern nicht willens oder fähig sind, diese Vorsorge zu gewährleisten, darf diese Aufgabe auf staatliche Stellen wie das Jugend- oder das Gesundheitsamt übergehen.

Zweitens kommt hinzu, dass die Untersuchung in Gruppen die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre der Kinder in eklatanter Weise verletzt. Dass sogenannte Prophylaxehelfer oder Zahnärzte nacheinander jedes Kind vor versammelter Gruppe untersuchen, erinnert eher an eine Viehbeschau als an eine kindgerechte Arztbehandlung. Ein solches Vorgehen würde man vielleicht in Nordkorea oder Kuba vermuten. Einer liberalen Demokratie wie Deutschland ist das unwürdig.

Die Zwangsfinanzierung der Prophylaxe durch die Krankenkassen ist für die Kassen nicht fair, da die Kinder bei unterschiedlichen Kassen, teilweise auch bei PKVen, versichert sind. Das Gesundheitsamt als Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes soll diese Kosten tragen, da der Gesundheitsdienst die Aufgabe der Förderung und des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung hat (§1 (1) S.1 des baden-württembergischen Gesundheitsdienstgesetzes).