AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Modifikation des Landeswahlrechtes

Antragsteller: KV Pforzheim/Enzkreis

Antragshistorie:

  1. (26.2.2010) eingereicht zum 57. Landeskongress
  2. (21.3.2010) beim 57. Landeskongress an den erw. Landesvorstand verwiesen


Das Landeswahlrecht soll in Anlehnung an das Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg abgewandelt werden. So soll es für jeden Wahlkreis des Landes statt eines einzelnen Bewerbers einer Partei, Listen mit mehreren Bewerbern je Partei geben. Diese Listen sollen die Rangfolge der Bewerber nicht vorab festlegen, vielmehr erfolgt die Zuteilung der Landtagsmandate nach der errungenen Stimmenzahl. Somit kann jeder Bürger den Bewerber oder die Bewerberin seines Vertrauens frei auswählen.

Durch diese Modifizierung haben nun auch Bewerber eine Chance gewählt zu werden, die sonst durch das Vorauswahlverfahren der eigenen Partei aussortiert worden wären. Davon profitieren vor allem junge Kandidaten und innovative, aber unliebsame Querdenker. Darüber hinaus erhält der Wähler mehr Macht, wodurch sich der Wahlakt demokratischer gestaltet.

 

Begründung:
erfolgt mündlich.