AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Nicht nur Anwälte sind Berufsgeheimnisträger

Antragsteller: KV Stuttgart

Antragshistorie:

  1. (1.10.2010) eingereicht zum 58. Landeskongress
  2. (24.10.2010) beim 58. Landeskongress in Ravensburg an den Landesvorstand verwiesen
  3. (31.10.2010) bei der Sitzung des Landesvorstands in Stuttgart beschlossen


Die Jungen Liberalen fordern die Ausweitung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern auf alle nach § 53 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Gruppen, wie z.B. Steuerberater, Journalisten und Ärzte. Angehörigen dieser Vertrauensberufe ist aufgrund staatlicher Vorgaben die Weitergabe bestimmter Informationen untersagt. Daher ist nicht nachzuvollziehen, warum sie nicht genauso wie Anwälte vollen rechtsstaatlichen Schutz als Berufsgeheimnisträger genießen.

 


Begründung:

Die Schwarz-Gelbe Koalition hat in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, dass der Schutz von Berufsgeheimnisträgern von Strafanwälten auf alle Anwälte ausgedehnt werden soll. Steuerberater, Journalisten und Ärzte verwalten in Ausübung ihres staatlich definierten Auftrags mindestens ebenso vertrauliche Informationen. Die Weitergabe dieser Informationen ist Angehörigen dieser Berufsgruppe untersagt. Deshalb ist nicht ersichtlich, warum sie auf rechtsstaatlichen Schutz verzichten müssen.
Hintergrund: Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern umfasst beispielsweise das Zeugnisverweigerungsrecht und das Verbot bestimmter Ermittlungsmaßnahmen.