Diese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.
Antragsteller: KV Rhein-Neckar
Antragshistorie:
Die Jungen Liberalen fordern die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungsstelle, welche sich mit gewalttätigen Übergriffen durch Polizeibeamte beschäftigt.
Begründung:
Die Bundesrepublik Deutschland ist eines der besten Beispiele für einen modernen Rechtsstaat. Umso erschreckender ist es daher, dass es vermehrt zu Straftaten ?– bis hin zu teils schweren Körperverletzungen - durch Polizeibeamte kommt.
Die Jungen Liberalen erkennen zwar an, dass viele Polizeibeamte durch die ständige Erweiterung ihrer Aufgabenpalette enorm unter Stress stehen und daher gelegentliche unkontrollierte Gewaltattacken im Bereich des Menschlichen sind.
Für die Jungen Liberalen sind solche durch Polizeibeamte durchgeführte Gewaltexzesse insgesamt jedoch schlicht nicht hinnehmbar ?– ob diese nun während bzw. nach einem Fußballspiel, einer Ausweiskontrolle oder der Stürmung einer Diskothek durch ein Einsatzteam der Polizei geschieht.
Zwar sind Staatsanwaltschaft und Polizei nach Gesetzeslage dazu verpflichtet in solchen Fällen zu ermitteln, jedoch geschieht dies meist erst – wenn überhaupt – dann, wenn das Opfer Anzeige gegen die Beamten erstattet.
Die meisten Opfer von polizeilicher Gewalt in Deutschland erstatten keine Anzeige, weil sie vom Erfolg nicht überzeugt sind oder sich sogar vor einer Gegenanzeige fürchten, da teilweise Kollegen der entsprechenden Beamten die Ermittlungen durchführen.
Daher fordern die Jungen Liberalen die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungsstelle, welche sich mit gewalttätigen Übergriffen durch Polizeibeamte beschäftigt.
Eine solche Stelle sollte sowohl in jedem Bundesland eingesetzt werden als auch über eine zentrale Bundesstelle besitzen
Diese Stelle muss die Aufgabe und die Befugnis haben bei Grundrechtsverletzungen zu ermitteln, d.h. auch über die Kompetenz verfügen, Tatorte unverzüglich zu untersuchen, Beweise zu erheben und Zeugen zu befragen sowie strafrechtliche Ermittlungen bei Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft zu überwachen, Anzeigen aufzunehmen und zu untersuchen, Disziplinarverfahren anzuordnen, zu überwachen und ggf. zu leiten. Schließlich muss ihr Einsicht in polizeiliche Unterlagen, Organisationsprozesse und Diensträume gewährt werden. Des weiteren muss es ihr gestattet sein, dem Landtag bzw. dem Bundestag regelmäßig Bericht zu erstatten.