Diese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.
Antragsteller: Jens Brandenburg, Benjamin Strasser, Lukas Tränkle, Alexander Hahn, Sebastian R., Sebastian Gratz
Antragshistorie:
Die Jungen Liberalen sehen in der Organspende eine wunderbare Möglichkeit, über den eigenen Tod hinaus Leben zu schenken. Jeder Mensch hat jedoch das Recht, selbst zu entscheiden, ob er oder sie Organe nach dem eigenen Tod spenden möchte. Das Recht am eigenen Körper ist höher zu werten als das verständliche Interesse auf transplantationsfähige Organe.
Das Modell der Widerspruchslösung, nach dem Organe grundsätzlich zur Transplantation freigegeben sind, solange keine gegenteilige Erklärung des Verstorbenen vorliegt, lehnen wir ab. In Zweifelsfällen wären die Anreize zur Rekonstruktion des tatsächlichen oder mutmaßlichen Willens der Verstorbenen in der Praxis zu gering, um das Recht der Verstorbenen wirksam zu schützen. Wir befürworten hingegen die Regelung des deutschen Transplantationsgesetzes im Sinne der erweiterten Zustimmungslösung. Spender dokumentieren demnach ihren Willen für oder gegen die Freigabe aller oder bestimmter Organe auf formlosen Organspendeausweisen. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, entscheiden Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen der Verstorbenen. Erst wenn zwei Ärzte voneinander unabhängig zweifelsfrei den Hirntod feststellen und eine Zustimmung vorliegt, dürfen Organe zur Transplantation freigegeben werden.
Die JuLis unterstützen Aufklärungs- und Werbekampagnen zur Nutzung der Organspendeausweise, um möglichst vielen Patienten Transplantationsorgane von Spendern zukommen zu lassen, die den Willen zur Spendebereitschaft eigenständig gefasst haben. Verbandsintern werben die JuLis selbst für die Nutzung der Ausweise. Bei der Beantragung eines Personalausweises soll künftig ein Organspendeausweis an die Bürger ausgegeben werden, um möglichst viele Bürger auf unkomplizierte Weise von dieser Möglichkeit zu überzeugen.
Um die Sicherheit der potenziellen Spender vor organisiertem Verbrechen und Organhändlern zu gewährleisten, lehnen wir eine zentrale oder staatliche Erfassung von Zustimmungserklärungen entschieden ab. Derart sensible und in Extremfällen lebensgefährdende Daten dürfen nicht aus Gründen der Praktikabilität zentral erfasst und gespeichert werden.
Der Beschluss "Änderung des Transplantationsgesetzes" des 45. Landeskongresses wird von der Beschlusslage in die Beschlusssammlung überführt.
Begründung:
Erfolgt mündlich.