AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Reform des Bundeswahlgesetzes

Antragsteller: KV Region Freiburg

Antragshistorie:

  1. (23.10.2009) eingereicht zum 56. Landeskongress
  2. (15.11.2009) beim 56. Landeskongress an den LAK Innen & Recht verwiesen


Die Jungen Liberalen fordern eine Reform des Bundeswahlgesetzes in folgenden Punkten:

  • Klagen gegen Entscheidungen des Bundeswahlleiters und des Bundeswahlausschusses in Bezug auf Wahlen müssen auch schon vor der jeweiligen Wahl offen stehen.
  • Der Bundeswahlausschuss ist nicht mehr durch den Bundestag, sondern vom Bundespräsidenten zu bestimmen. 
  • Einziges Kriterium für die Zulassung einer Partei zu Wahlen ist die fristgerechte Einreichung einer Mindestzahl von unterstützenden Unterschriften. 
  • Bei der Verstreichung von Fristen aus minderen Gründen ist der Bundeswahlausschuss zu rückwirkenden Kulanzentscheidungen ermächtigt.

Begründung:
erfolgt mündlich.