Diese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.
Antragsteller: Alexander Janisch
Antragshistorie:
- Streiche §6 Absatz 3 erster Satz
- Ändern §6 Absatz 3 zweiter Satz (jetzt erster Satz) von "Die Mitgliedschaft in einem Bezirksverband des Landesverbandes Baden-Württemberg ..." in "Die Mitgliedschaft in einem Kreisverband des Landesverbandes Baden-Württemberg ..."
- Streiche §6 Absatz 3 dritter satz (jetzt zweiter Satz) von ", Bezirks-"
- Streiche §7 Absatz 1 zweiter Satz von "bei einem Bezirksverband oder"
- Streiche §9 Absatz 5 "bzw. seines Bezirksverbandes."
- Ersatzloses Streichen des kompletten §10 Bezirksverbände, alle folgenden § rücken in der Nummerierung auf.
- Ersetze §11 Absatz 1 durch "Der Landesverband gliedert sich in Kreisverbände"
- Streiche §11 Absatz 2 zweiter Satz
- Änderung §11 Absatz 3 "Bezirksverband" in "Landesverband"
- Streiche §11 Absatz 5 zweiter Satz "- oder Bezirks" und "vom Bezirksvorsitzenden"
- Änderung §15 Absatz 1 "...von den Bezirksverbänden..." in "... von den Kreisverbänden ..." und "...auf die Bezirke ..." in "... auf die Kreise ..."
- Ergänzung §15 Absatz 1 um den Satz "Unabhängig davon, hat jeder Kreisverband Anspruch auf einen Delegierten."
- Änderung §15 Absatz 2 erster Satz "... in den Bezirksverbänden gewählt." in "... in den Kreisverbänden gewählt." und streiche den zweiter Satz und streiche im vierten Satz "Bezirke bzw. "
- Änderung $15 Absatz 3 erster Satz "Ist im Bezirk ..." in "Ist im Kreis..." und ergänze Satz um "bzw. wird der Delegierte mit der geringsten Stimmenzahl zum ersten Ersatzdelegierten; die Reihenfolge der weiteren Ersatzdelegierten bleibt unverändert" und streiche Rest des Absatzes.
- Änderung §15 Absatz 4 von zweimal "Bezirksverbandes" in "Kreisverbandes"
- Streiche §15 Absatz 5
- Änderung §15 Absatz 6 in "Der Vorsitzende 1 eines Kreisverbandes kann die Stimmen der Delegierten seines Kreises, die zu Kongressbeginn nicht erschienen sind, unwiderruflich auf Ersatzdelegierte seines Kreises übertragen. Dabei hat er zunächst Übertragungen auf alle erschienenen nach Absatz 2 gewählten Ersatzdelegierten in der Reihenfolge ihrer Wahlergebnisse vorzunehmen." und streiche ab "von Satz 2 kann ..." den Rest des Absatzes.
- Änderung §16 Absatz 1 "... von mindestens zwei Bezirksverbänden ..." in "... von mindestens fünf Kreisverbänden ..."
- Streiche §16 Absatz 6 ", die Bezirksverbände"
- Änderung §17 Absatz 3 "... Delegierte der Bezirksverbände ..." in "... Delegierte der Kreisverbände ..."
- Änderung §18 Absatz 2 "2. je drei stimmberechtigten Delegierten der Bezirksverbände" in "2. die zwölf Kreisbetreuer" Ersatzdelegierte für höchstens 18 Monate nach eigenen Regeln. § 15 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 gelten entsprechend."
- Streiche §18 Absatz 6 "... auf Antrag zweier Bezirksverbände ... " und ändere "... auf Antrag von acht seiner ..." in "... auf Antrag von fünf seiner ..."
- Änderung §18 Absatz 7 "... wenn mehr als die Hälfte ..." in "... wenn mehr als ein Drittel ..."
- Ergänzung §20 Absatz 1 nach viertem Punkt um "5. zwölf nicht stimmberechtigte Kreisbetreuer"
- Streiche §20 Absatz 3 "von zwei Bezirksverbänden" und ändere "... von zehn Kreisverbänden..." in "... von fünf Kreisverbänden ..."
- Ergänzung §20 Absatz 5 "Die Kreisbetreuer können auf Beschluss des Landeskongress in einem Sammelwahlgang gewählt werden."
- Ändere §23 Absatz 3 "Bezirksverbände" in Kreisverbände und "€ 1,--" in "€ 1,50"
- Ersetze §23 Absatz 5 "Bezirks- oder landesunmittelbare Mitglieder entrichten ihre Beiträge an diese Gliederungen." in "Landesunmittelbare Mitglieder entrichten ihre Beiträge direkt an den Landesverband."
- Streiche §23 Absatz 6
- Ergänze §28 um Absatz 12
- Die Satzungsänderungen vom 5.11.2011 treten nach den vier Bezirksmitgliederversammlungen der Bezirke in diesem Jahr und der Entlastung der Bezirksvorstände in Kraft.
- Ergänze §28 um Absatz 13
- Das Vermögen der Bezirksverbände Nordbaden, Südbaden, Nordwürttemberg und Südwürttemberg übernimmt der Landesverband.
Begründung:
Erfolgt mündlich.