AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Satzungsänderungsantrag zu § 15 Landessatzung [Zusammensetzung des Landeskongresses, Stimmübertragung]

Antragsteller: BV Südbaden, BV Nordwürttemberg

Antragshistorie:

  1. (1.10.2010) eingereicht zum 58. Landeskongress
  2. (23.10.2010) beim 58. Landeskongress in Ravensburg beschlossen


Ändere §15 Abs.2 Satz 1 der Landessatzung um in:
„Die Bezirksverbände wählen nach eigenen Regeln Delegierte und Ersatzdelegierte zum Landeskongress. Sie können in ihren Satzungen bestimmen, die Wahlen der Delegierten oder Ersatzdelegierten teilweise oder ganz den Kreisverbänden übertragen.“

 

 


Begründung:
So soll den Bezirksverbänden in ihren Satzungen ausdrücklich ermöglicht werden, Delegiertenwahlen den Kreisverbänden zu übertragen. Ebenfalls soll es möglich sein, dass ein Teil der Delegierten von den Kreismitgliederversammlungen vorgewählt/nominiert und ein weiterer Teil durch die Bezirksmitgliederversammlungen gewählt wird, wie z.B. bei der FDP, bei der die Bundesparteitagsdelegierten in mehreren Abteilungen gewählt werden.

Hinweis:
die derzeitige Version des § 15 (2) lautet:
„(2) Die Bezirksverbände wählen nach eigenen Regeln Delegierte und Ersatzdelegierte zum Landeskongress. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl durchzuführen. Die Bezirke können vor Durchführung der Wahlen beschließen, dass im Falle der Stimmengleichheit mehrerer Bewerber das Los über die Reihenfolge entscheidet. Zeit und Ort dieser Wahl, das Wahlergebnis einschließlich der genauen Reihenfolge der gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten sowie deren Anschrift sind dem Landesvorstand unverzüglich mitzuteilen.“
Vgl. http://www.julis-bw.de/content/satzung