AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Schonvermögen abschaffen

Antragsteller: KV Tuttlingen, Andreas Anton

Antragshistorie:

  1. (10.3.2011) eingereicht zum 59. Landeskongress
  2. (2.4.2011) beim 59. Landeskongress an den LAK Wirtschaft & Finanzen verwiesen


 

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die komplette Abschaffung der Regelung bzgl. des Schonvermögens bei Beziehern von Sozialleistungen. Beim Schonvermögen handelt es sich im deutschen Sozialrecht um denjenigen Anteil des Vermögens, der vor dem Bezug von staatlichen Transferleitungen nicht verwertet werden muss, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Künftig soll es vor dem Erhalt von Sozialleistungen keinerlei Prüfungen des Vermögens mehr geben.

 

Begründung:

Die im letzten Jahr von der Bundesregierung beschlossene Anhebung des Schonvermögens für Harz-IV- und ALG-II-Bezieher für die private Altersvorsorge (Verdreifachung), welche gerade von der FDP immer wieder als Beispiel für sozialpolitische Maßnahmen der Regierung angeführt wird, entpuppt sich bei Lichte gesehen als Farce, da es nur einen verschwindend geringen Teil der Antragsteller betrifft: Die Bundesagentur für Arbeit gibt an, dass von Januar bis September 2009 insgesamt rund 5,5 Millionen Anträge auf ALG II bewilligt oder abgelehnt wurden. Darunter waren nur 11.000 Anträge, die abgelehnt wurden, weil das Vermögen der Antragsteller zu hoch war. Dies entspricht ca. 0,2 Prozent der Anträge. Somit ziehen die Bezieher von Sozialleistungen letztlich keinen Nutzen aus dieser Maßnahme, anders als die Versicherungsanstalten: Diese können damit werben, dass die private Altersvorsorge pro Lebensjahr mit bis zu 750 Euro über die neue Regelung abgesichert ist. Diese Umstände rechtfertigen den Vorwurf, bei der Änderung des Schonvermögens handele es sich nicht um eine sozialpolitische Maßnahme, sondern letztlich um Lobbypolitik für private Versicherungsanstalten.

Die Regelungen zum Schonvermögen entspringen, dessen ungeachtet, einer misstrauischen, bevormundenden Haltung des Staates gegenüber seinen Bürgern. Es wird befürchtet, dass vermögende Bürger, wenn sie ihre Arbeit und ihr Einkommen verlieren, Sozialleistungen nutzen, obwohl sie nicht darauf angewiesen sind. Dies widerspricht in eklatanter Weise der liberalen Vorstellung vom mündigen Bürger, der so lange auf staatliche Hilfe verzichtet, bis er ohne sie einen Lebensunterhalt nicht mehr unabhängig finanzieren kann.

Wer sich über viele Jahre, wenn nicht über Generationen, ein Haus abgespart, ein Vermögen angehäuft oder eine private Altersvorsorge angelegt hat, soll dies nicht verlieren, wenn er in Arbeitslosigkeit gerät. Ohne eine Regelung zum Schonvermögen wird es mit Sicherheit zu Missbrauchsfällen kommen. Die Zahl solcher Fälle kann aber, das zeigen alleine schon die eingangs erwähnten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, als unbedeutend eingestuft werden. Den durch Missbrauch sozialer Leistungen erhöhten staatlichen Ausgaben müssen ferner Einsparungen entgegengerechnet werden, die durch die Abschaffung der mit den Regelungen zum Schonvermögen verbundenen Bürokratie ermöglicht werden. Letztlich geht es also um die Abschaffung unsinniger Bürokratie, was aus liberaler Sicht immer zu befürworten sein sollte.

 


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Antrag als PDF mit Zeilennummern