AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Sparen schon 2010

Antragsteller: Alexander Knüppel

Antragshistorie:

  1. (26.2.2010) eingereicht zum 57. Landeskongress
  2. (21.3.2010) beim 57. Landeskongress an den erw. Landesvorstand verwiesen


Angesichts der immer weiter steigenden Neuverschuldung des Bundeshaushalts und des Wunschs nach deutlichen Steuersenkungen, fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg schon 2010 mit drastischen Einsparungen zu beginnen. Dabei soll generell alles eingespart werden, was nicht zu den Kernaufgaben des Staates gehört. Als ersten Schritt wollen wir bei den besonders großen Haushaltsposten anfangen.

Folgende Steuervergünstigungen des Bundes sollen ersatzlos gestrichen werden:

Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (§ 9 Abs. 3 StromStG) 2 100 Mio. €
Steuerbegünstigung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§§ 37, 53 EnergieStG) 2 000 Mio. €
Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (Spitzenausgleich) (§ 10 StromStG) 1 800 Mio. €
Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-,
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem in der EU oder dem EWR liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG)
1 290 Mio. €
USt-Ermäßigung für kulturelle unterhaltende Leistungen (§ 12 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 7 UStG) 960 Mio. €
Steuerbefreiung der gesetzlichen oder tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG) 876 Mio. €
Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse, die im inländischen Flugverkehr verwendet werden (§ 27 Abs. 2 EnergieStG) 680 Mio. €
Energiesteuerbegünstigung für bestimmte Prozesse und Verfahren (§§ 37, 51 EnergieStG) 600 Mio. €
Investitionszulagen für Ausrüstungsinvestitionen (§ 2 InvZulG 2007) 453 Mio. €
Ermäßigter USt-Satz für Personenbeförderung im Nahverkehr (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG) 440 Mio. €
Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent für Beherbergungsleistungen ab Januar 2010 (§ 12 Abs. 1 Nr. 11 UStG) 430 Mio. €
Energiesteuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (§ 54 EnergieStG) 320 Mio. €
Steuerbegünstigung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Agrardiesel) (§ 57 EnergieStG) 305 Mio. €
Stromsteuerbegünstigung für bestimmte Prozesse und Verfahren (§ 9a StromStG) 300 Mio. €
Steuerbegünstigung der Energieerzeugnisse, die bei der Herstellung von Energieerzeugnissen zur Aufrechterhaltung des Betriebs verwendet werden (Herstellerprivileg) (§§ 26, 37, 44 EnergieStG) 270 Mio. €
Einführung einer Sanierungs- und Konzernklause (§ 8c KStG) 241 Mio. €
Summe der Eingesparten Steuervergünstigungen: 13 065 Mio. €

Folgende Finanzhilfen des Bundes sollen ersatzlos gestrichen werden:

Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung und an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von Kapazitätsanpassungen 1 554 Mio. €
Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz 608 Mio. €
Zuschüsse im Rahmen des Programms "Energetisch Sanieren - CO2- Gebäudesanierungsprogramm" an die KfW 524 Mio. €
GA Agrarstruktur (ohne Küstenschutz)
nur Teilbeträge der Haushaltsansätze (soweit Finanzhilfen)
501 Mio. €
Zuweisungen an die Länder für betriebliche Investitionen, GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
nur Teilbeträge der Haushaltsansätze (soweit Finanzhilfen)
472 Mio. €
Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 468 Mio. €
Verwendung der streckenbezogenen Lkw-Maut im Güterverkehrssektor 452 Mio. €
Grünlandmilchprogramm 300 Mio. €
Technologieförderung Mittelstand
nur Teilbeträge der Haushaltsansätze (soweit Finanzhilfen)
242 Mio. €
Förderung des Städtebaus
nur Teilbeträge der Haushaltsansätze (soweit Finanzhilfen)
229 Mio. €
Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung 200 Mio. €
Förderung von Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs 154 Mio. €
Zinszuschüsse und Erstattungen im Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms zur Förderung
selbstständiger Existenzen
nur Teilbeträge der Haushaltsansätze (soweit Finanzhilfen)
132 Mio. €
Maßnahmen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen und freien Berufen sowie zur Stärkung der beruflichen Bildung 108 Mio. €
Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus 107 Mio. €
Entlastung von Unternehmen nach dem Altschuldenhilfegesetz 80 Mio. €
Zuschüsse an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 80 Mio. €
Anreizprogramm zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland 60 Mio. €
Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt 57 Mio. €
Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen 57 Mio. €
Summe der Eingesparten Finanzhilfen: 6 385 Mio. €

Außerdem soll entsprechend des Beschlusses des 39. Bundeskongresses in Saarbrücken Ende Oktober 2009 die Entfernungspauschale ersatzlos gestrichen werden. Dadurch sind Steuermehreinnahmen von ca. 6 Mrd. € zu erwarten.

Durch diese genannten ersten Sofortmaßnahmen lassen sich bereits 25,45 Mrd. € einsparen. Deutliche Steuersenkungen sind also locker möglich ohne dabei die Neuverschuldung zu erhöhen.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die FDP auf, sich für die schnelle Umsetzung dieser genannten ersten Sofortmaßnahmen einzusetzen.

Begründung:
erfolgt mündlich.