AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Stärkung direktdemokratischer Verfahren

Antragsteller: KV Mannheim

Antragshistorie:

  1. (10.3.2011) eingereicht zum 59. Landeskongress
  2. (2.4.2011) beim 59. Landeskongress an den LAK Innen & Recht verwiesen


 

Volksbegehren

Die Jungen Liberalen fordern eine Änderung der Landesverfassung, sowie des Volksabstimmungsgesetztes (VAbstG), um die Möglichkeiten zu Volksbegehren und daraus folgenden Volksabstimmungen zu verbessern.
Konkret fordern wir eine Herabsetzung der erforderten Unterschriften zur Beantragung eines Volksbegehrens, eine Herabsetzung der erforderten Unterstützerunterschriften für ein Volksbegehren, eine Verlängerung der Frist, um diese Unterschriften zu sammeln, die Möglichkeit, die Unterschrift der Unterstützer frei zu sammeln, sowie eine Herabsetzung der erforderten relativen Zustimmung bei einer aus einem erfolgreichen Volksbegehren resultierenden Volksabstimmung.
Die erforderte Zahl an Unterschriften für einen Antrag auf ein Volksbegehren muss von 10.000 (§25 (4) VAbstG) auf zwei herabgesetzt werden. Für den Fall, dass tatsächlich nur zwei Personen ein Volksbegehren beantragen, sind diese gleichzeitig die Vertrauensleute nach § 25 (5) VAbstG.
Die Zahl der erforderlichen Unterstützerunterschriften, um ein Volksbegehren zu einer Volksabstimmung zu bringen, muss von einem Sechstel der Wahlberechtigten (Art. 59 (2) Landesverfassung; §37 (2) VAbstG) auf fünf Prozent der Wahlberechtigen herabgesetzt werden. Die Frist, um die erforderliche Anzahl an Unterstützerunterschriften zu sammeln, ist von 14 Tagen (§28 (1) VAbstG)auf drei Monate zu verlängern. Zudem sind die Bestimmungen zur Eintragung einer Unterstützerunterschrift (§30-37 VAbstG) in der Form zu ändern, dass sie eine freie Eintragung in Unterstützerlisten ermöglicht, gegenüber der aktuellen Bestimmung, diese sei auf einem Amt zu erfolgen.
Bei einer Volksabstimmung über ein erfolgreich eingebrachtes Volksbegehren soll das im Volksbegehren vorgeschlagene Gesetz schon bei einer Zustimmung von 20 Prozent der Wahlberechtigten gültig werden, statt dem bisher erforderten Drittel der Wahlberechtigten (Art. 60 (5) Landesverfassung).
Volksabstimmung über verfassungsändernde Gesetze (Art. 64 (3) Landesverfassung)und die Auflösung des Landtags (Art. 43 (2) Landesverfassung) sollen bis auf die erforderliche Mehrheit genauso behandelt werden. In diesen Fällen soll die erforderliche Mehrheit von 50 Prozent der Wahlberechtigten bestehen bleiben.

E-Petition

Neben Möglichkeiten zu Volksbegehren, fordern wir auch eine Verbesserung des Petitionswesens. Wir fordern die Einführung eines E-Petitionswesens auf Landesebene, entsprechend des Modells auf Bundesebene. Die E-Petition auf Landesebene soll die Möglichkeit bieten, online Petitionen einzureichen, sowie bestehende Petitionen online zu unterstützen.

Begründung:
Die Möglichkeiten zu direkter Einflussnahme auf die Gesetzgebung durch die Bürger sind in Baden-Württemberg enorm beschränkt. Die Anforderungen für Volksbegehren sind extrem hoch und praktisch nicht zu erfüllen. Um ein Volkbegehren zu einer Abstimmung zu bringen, bedarf es der Unterschriften von einem Sechstel der Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen. Zur Veranschaulichung: Bei derzeit ca. 7,8 Millionen Wahlberechtigten, müssen innerhalb von zwei Wochen ca. 1,3 Millionen Unterschriften gesammelt werden, deren Eintragung übrigens nur auf dem Amt möglich ist. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit und einer modernen Demokratie nicht angemessen.
Dass direkte Beteiligungsmöglichkeiten überdacht werden, zeigt sich auch durch Stuttgart21. Es gibt offensichtlich Schwierigkeiten in der Legitimations- und Delegationskette von den Bürgern bis zur Regierung. Wir betrachten direktdemokratische Elemente dabei nicht als Allheilmittel gegen jegliche Probleme im politischen Prozess. Allerdings betrachten wir direktdemokratische Elemente in unser Demokratie als unverzichtbar, der Bürger, der Souverän, muss zumindest die Möglichkeit haben, direkt in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen, unabhängig davon wie oft oder wie gut dieses Instrument dann genutzt wird.

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.

 


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