Antragsteller: KV Stuttgart
Antragshistorie:
- (10.3.2011) eingereicht zum 59. Landeskongress
- (2.4.2011) beim 59. Landeskongress an den LAK Innen & Recht verwiesen
Das baden-württembergische Landtagsrecht weist auch nach kleineren Änderungen in der vergangenen Legislaturperiode weiterhin große Mängel und Systemfehler auf, die dem Grundsatz der gleichen Wahl gegenüberstehen. Deswegen fordern die Jungen Liberalen eine Reform des Landtagswahlrechts mit folgenden Änderungen:
- Einen landesweiten Ausgleich der Überhangmandate. Der bisherige Ausgleich auf Ebene der Regierungsbezirke ermöglicht nicht nur interne Überhangmandate und damit verbunden ein negatives Stimmengewicht, sondern verzerrt auch die Sitzverteilung auf die Bezirke und damit auch auf die Parteien auf Landesebene.
- Eine Vergrößerung des Landtages auf 150 Sitze und eine Reduzierung auf 50 Wahlkreise, um Überhangmandate und damit verbundene Ausgleichsmandate zu vermeiden.
- Die Einführung geschlossener Landes- oder Regierungsbezirkslisten. Jeder Wahlkreisbewerber hat weiterhin die Möglichkeit über ein Direktmandat in den Landtag einzuziehen. Landeslisten sind gegenüber Bezirkslisten zu bevorzugen, da bei letzteren sichergestellt werden muss, dass keine internen Überhangmandate anfallen.
- Eine Klarstellung des Verfahrens zur Verteilung der Ausgleichmandate in § 2 Abs. 4 Landtagswahlgesetz um bestehende Unklarheiten zu beseitigen und Rechtssicherheit zu schaffen.
- Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sowie die Ausdehnung des aktiven und passiven Wahlrechts auf alle Bürger der Europäischen Union, die in Baden-Württemberg ihren Hauptwohnsitz haben.
- Die Trennung in Erst- und Zweitstimme ist wünschenswert, um es dem Wähler zu ermöglichen zwischen Personen und Listen zu differenzieren, aber kein unbedingt notwendiger Bestandteil eines gerechten Landtagswahlrechts.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Antrag als PDF mit Zeilennummern