AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Umstrukturierung der Praxisgebühr

Antragsteller: KV Heidenheim

Antragshistorie:

  1. (26.2.2010) eingereicht zum 57. Landeskongress
  2. (21.3.2010) beim 57. Landeskongress an den LAK Gesundheit verwiesen
  3. (19.6.2010) vom LAK Gesundheit mit Änderungsantrag an den eLaVo verwiesen


Die Jungen Liberalen fordern die im Zuge des Gesetz(es) zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) eingeführte Praxisgebühr dem Patienten durch die Krankenkasse am Jahresende in Rechnung zu stellen.

Begründung:

  • Der Arzt muss die Praxisgebühr unentgeltlich für die Krankenkassen einziehen. Daraus entsteht ihm ein enormer Verwaltungsaufwand (im Schnitt 395 Stunden Verwaltungsaufwand pro niedergelassenem Arzt im Jahre 2005, Quelle).
  • Verwaltungskosten entstehen unter anderem dadurch, dass der Arzt:
    1. die Gebühr einziehen und eine Quittung ausstellen muss
    2. erheblich mehr Überweisungen schreiben muss
    3. sich um das Mahnverfahren kümmern muss
    4. das Risiko der Einbruchs- und Diebstahlgefahr zu tragen hat und deshalb entsprechende Vorkehrungen treffen muss
  • Außerdem muss er:
    „Kassieren, Quittieren, Dokumentieren in die EDV und separat noch in ein Kassenbuch für den Steuerberater, abendliches Bargeldzählen, Kassenabrechnung kontrollieren auf Differenzen bei der Kassengebührsumme, Ausdrucken der Liste aller gezahlten Patienten und händischer Vergleich mit der Liste von der Kassenärztlichen Vereinigung - die Kosten für diese zusätzlich von der Arztpraxis kostenlos zu leistende Verwaltungsarbeit, von der allein die Kassen profitieren, werden auf bis zu 5 EUR pro Fall geschätzt.“ (Quelle)
  • Des Weiteren ist nicht zu verstehen, weshalb der Arzt diese Tätigkeit verrichten muss, da
    1. die Praxisgebühr einen Zusatzbeitrag für die Krankenkassen darstellt, dem Arzt nichts bringt sondern nur unnötige Kosten verursacht und
    2. die Krankenkassen ebenfalls die Möglichkeit hätten, die Praxisgebühr einzutreiben, da diesen schließlich die Arztbesuche ihrer Mitglieder bekannt sind und sie die Gebühr einfach auf die Folgeabrechnung der Kassenbeiträge aufschlagen könnten.

Die Praxisgebühr stellt ein Bürokratiemonster dar, welches das Gesundheitssystem mit unnötigen Kosten belastet. So werden die Verwaltungskosten reduziert und es bleibt dennoch die Möglichkeit bestehen, unnötige Arztbesuche durch Zusatzkosten einzudämmen.