Diese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.
Antragsteller: Jochen Göbel
Antragshistorie:
Studiengebühren werden häufig gerne mit dem Verursacherprinzip gerechtfertigt. Demnach muss derjenige, der durch sein Handeln bestimmte Kosten verursacht, auch für diese aufkommen.
Nun ist es aber so, dass Studiengebühren pauschal erhoben werden, egal ob der betreffende Studierende Medizin oder Philosophie studiert. Da ein Medizinstudium aber weitaus höhere Kosten als ein Philosophiestudium verursacht, müssen bei konsequenter Anwendung des Verursacherprinzips unterschiedlich hohe Gebühren berechnet werden. Dies scheint in dem erwähnten Zusammenhang nur logisch und fair.
Daher soll das Verursacherprinzip bei der Festlegung der Studiengebühren konsequent angewendet werden. Unterschiedliche Gebühren spiegeln dabei nur den unterschiedlichen „Wert“ bzw. die unterschiedlich anfallenden Kosten des jeweiligen Studienganges wider. Ebenso kann sich der viel gepriesene Marktmechanismus nur durch unterschiedliche „Preise“ entfalten, die die jeweilige ökonomische Verwertbarkeit des Studiums widerspiegeln. Dieser Marktmechanismus ist von uns Jungen Liberalen ausdrücklich erwünscht.
Begründung:
Erfolgt mündlich.