Diese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.
Antragsteller: KV Stuttgart
Antragshistorie:
Die Jungen Liberalen setzen sich für fairen Wettbewerb, auch im Internet, ein. Versäumnisse, sich an den technischen Fortschritt anzupassen, dürfen nicht damit belohnt werden, dass die überkommenen Geschäftsmodelle einzelner Unternehmen gesetzlich vor Konkurrenten geschützt werden. Die Inhalte von Verlagen sind bereits heute durch die Urheberrechte der Autoren ausreichend geschützt. Deswegen lehnen die Jungen Liberalen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab.
Begründung:
Die Zeitungsverlage haben es weitgehend versäumt, sich an die durch Verbreitung des Internets veränderten Marktgegebenheiten anzupassen. Deswegen soll nun ein überholtes Geschäftsmodell gerettet werden und die Verlage davon entbunden werden, eine marktwirtschaftliche Lösung zu finden, indem Sonderrechte geschaffen und somit lästige Konkurrenz ausgeschaltet wird.
Das von Lobbyorganisationen der Presseverlage geforderte Leistungsschutzrecht soll „die organisatorische und finanzielle Vor- und Nachleistung des Werkmittlers” schützen. Dabei geht es nicht um Nachrichtentexte oder das Layout, die bereits umfassend durch das Urheber- und Wettbewerbsrecht geschützt sind, sondern beispielsweise um urheberrechtlich zulässige Zitate und Verlinkungen.
Eine Umsetzung würde dazu führen, dass gewerbliche Nutzer Lizenzgebühren zahlen müssen, wenn sie Inhalte aus Zeitungen oder deren frei zugänglichen Webangeboten nutzen. Dies würde nicht nur Suchmaschinen und andere Aggregatoren treffen, sondern könnte sich auch auf Zugangsanbieter erstrecken und somit indirekt zur Einführung einer weiteren Zwangsabgabe führen.
Hintergrund:
Seit einiger Zeit setzen sich Vertreter der Presseverlage derzeit für ein so genanntes „Leistungsschutzrecht“ für ihre Produkte ein. Auch in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung hat diese Forderung Eingang gefunden. Bei Leistungsschutzrechten, wie es sie beispielsweise bereits für Filme gibt, handelt es sich um dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte, die Leistungen schützen, die nicht vom Urheberrecht gedeckt sind.