AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Zensus 2011 - "Demokratie zeichnet sich durch Informationsverzicht aus!"

Antragsteller: KV Rems-Murr

Antragshistorie:

  1. (10.3.2011) eingereicht zum 59. Landeskongress
  2. (2.4.2011) beim 59. Landeskongress an den erweiterten Landesvorstand verwiesen


Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg bewerten das hohe Maß an gesammelten Daten im Rahmen der geplanten Volkszählung 2011 kritisch.

Der Umfang an auskunftspflichtigen als auch freiwilligen Fragestellungen ist aus Gründen der allgemeinen Datensicherheit, der negativen Bekenntnisfreiheit und des praktischen Nutzens zu reduzieren. Im Detail betrifft das die Fragen nach dem Familienstand, dem Beruf, ehemaligen Berufen, dem Arbeitsort, Ausbildungsstand und Schulabschluss der Befragten, sowie vergangenen Eheschließungen und Scheidungen, etwaig verfügten Übermittlungssperren; aber auch nach der Religionszugehörigkeit (darüber hinaus auch nach dem genauen Glaubensbekenntnis) und nach dem Migrationshintergrund der befragten Person.

Ebenso ist die Erhebung der Telefonnummern der befragten Personen im Rahmen eines in der Regel alle 50 Jahre stattfindenden bundesweiten Zensus fraglich, da sich diese erst recht in der heutigen Zeit des Öfteren ändern können.

Auslagerung von für die Volkszählung notwendigen IT-Arbeiten, beispielsweise des Statistischen Bundesamtes an die privatwirtschaftliche Firma Adesso erachten die Jungen Liberalen BW als keine vertrauensbildende Maßnahme. Outsourcing jeglicher den Zensus betreffenden Aufgaben ist daher abzulehnen, da auch der Versand und die Auswertung der Fragebögen durch privatwirtschaftliche Hände sich am Beispiel von Sachsen als für den Verbraucher verwirrend und daher als unpraktikabel erwiesen hat.

 

Begründung:

Spiro Simitis formulierte einmal treffend: „Die Demokratie zeichnet sich durch Informationsverzicht aus!“ Die Auskunftspflicht des Bürgers bei der Volkszählung 2011 steht schon im zynischen Kontrast zu dieser Aussage; die (freiwilligen) Fragen nach der Religionszugehörigkeit und dem Migrationshintergrund laufen ihr gänzlich zuwider.
Sie gehen über die verpflichtende EG-Richtlinie hinaus und sind darüber hinaus für den Sinn und Zweck einer Volkszählung überflüssig; nämlich die Aktualisierung statistischer Daten u.a. zum Zwecke der Feststellung der Wahlkreise, des Länderfinanzausgleichs, der Sitzverteilung der Bundesländer im Bundesrat, usw.
Insbesondere die weitergehende Frage nach dem Glaubensbekenntnis stellt – freiwillig oder nicht – für muslimische Mitbürger eine Diskriminierung dar. Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern daher, diese Fragen bei der Befragung im Mai 2011 zu streichen.

Ebenfalls für die Erhebung unzulässig sind Daten zum Familienstand, dem Beruf, ehemaligen Berufen, Arbeitsort, Ausbildungsstand und Schulabschluss, sowie Angaben zu vergangenen Eheschließungen und Scheidungen und etwaig verfügten Übermittlungssperren durch die Meldeämter. Diese Angaben müssen bei der Befragung durch „Erhebungsbeauftragte“ im Rahmen von Stichprobenerhebungen preisgegeben werden (eine Verweigerung kann mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet werden) bzw. werden von den entsprechenden Behörden und Ämtern ohne Einwilligung der Betroffenen weitergegeben.
Sie stellen ein zu großes Missbrauchsrisiko dar, da mit ihnen ein einwandfreies Personenprofil erstellt werden kann. Zudem bietet die zentrale Zusammenführung all dieser Daten ein lohnendes Ziel für Datendiebstähle und Hackerangriffe.

Das Outsourcing bestimmter Aufgaben hat sich an zwei Beispielen bereits als für die Praxis problematisch herausgestellt:
In Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde der Versand und die Auswertung von Fragebögen im Rahmen einer „Vorbefragung“ von der „systemform MediaCard GmbH“ aus dem bayrischen Bamberg übernommen. Vermieter, Wohnungs- und Gebäudebesitzer, die sich mit diesen Fragebögen konfrontiert sahen, waren sich unsicher, ob sie dieser Firma gegenüber wirklich auskunftspflichtig waren. Im Oktober wurde dann die Deutsche Post AG, die in den letzten Jahren durch die Speicherung sensibler Krankendaten ihrer Mitarbeiter aufgefallen ist, im großen Stil mit dem Versand der Fragebögen beauftragt.
Des Weiteren dürfen Daten und Informationen, die im Rahmen statistischer Erhebungen gesammelt werden, nicht in private oder privatwirtschaftliche Hände gelangen, da diese, im Gegensatz zu den staatlichen Ämtern, nicht unbedingt dem Statistikgeheimnis unterliegen.

 


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Antrag als PDF mit Zeilennummern