Beschluss
Beschluss
Während des Studiums bleiben die Studierenden von Gebühren befreit. Studiengebühren sollen in Baden-Württemberg künftig nachgelagert und einkommensabhängig erhoben werden. Die Universitäten können eigenständig studiengangspezifische Studiengebühren bis zu einer maximalen Höhe von 1000 € pro Semester erheben, auch der Verzicht auf Studiengebühren ist möglich.weiter...