Abschaffung des Ortsantrages

(Beschluss vom 33. Landeskongress, Niefern-Öschelbronn)

Wir fordern die Abschaffung des Ortsantrages bei der Vergabe von Studienplätzen durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS). Langfristig verlangen wir die Auflösung der ZVS.

Begründung:
Die Begünstigung von Ortsantragsstellern bei der Studienplatzvergabe fördert eine Provinziali-sierung der Universitäten und stellt ein für die Vergabe eines Studienplatzes völlig abwegiges Kriterium dar. Sie ist in höchstem Maße leistungsfeindlich. Es ist nicht einzusehen, warum eine Universität einen weniger qualifizierten Studienplatzbewerber, der seinen Wohnort zufällig am Standort der Hochschule hat, einem höher qualifizierten auswärtigen Bewerber vorziehen sollte. Eine soziale Bedürftigkeit, um deren Willen der Ortsantrag eingeführt wurde, liegt nur bei einem geringen Teil der Antragssteller vor. Ein Chancenausgleich für sozial schwächere Bewerber muß aber durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geregelt werden und nicht durch einen Ortsantrag bei der ZVS.
Zum Wintersemester 97/98 erhielten an der Universität Heidelberg beispielsweise mehr als 70% der Studienbeginner im Fach Jura ihren Studienplatz nicht aufgrund leistungsbezogener Kriterien, sondern wegen der räumlichen Nähe ihres Wohnortes zur Universität. Selbst 1,0 Kandidaten aus dem übrigen Bundesgebiet wurde dadurch der Studienplatz an der Heidelber-ger Fakultät verweigert. Daß damit das hohe Niveau der Universität gefährdet ist, liegt auf der Hand. Ein liberales Hochschulsystem, das auf mehr Autonomie im Bildungsbereich und Kon-kurrenz zwischen den Universitäten setzt, kann sich ein solches Verfahren zur Regelung des Hochschulzugangs nicht mehr leisten.

Benjamin StrasserBenjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik

strasser@julis-bw.de