Allgemeine Dienstpflicht

(Beschluss vom 30. Landeskongress, Karlsruhe)

Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht nach Abschaffung der Wehrpflicht lehnen wir ab. Eine allgemeine Dienstpflicht verstößt nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen das liberale Staatsverständnis.

Begründung:
1. Rechtslage
Nach Art. 12 GG darf niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Alle anderen Dienstleistungspflichten müssen durch den Ausnahmetatbestand des Art. l2a GG legitimiert werden. Die dort festgeschriebenen Bürgerpflichten aber sind klassische Notstandspflichten, die der Staat in Krisensituationen oder im Spannungs- und Kriegsfall von seinen Bürgern einfordern kann.

Als allgemeine Bürgerpflicht (für die männlichen Bürger) wird in Art. 12a GG nur der Wehrdienst normiert. der Ersatzdienst ist eine nachrangige Folgepflicht. Schafft man also die allgemeine Wehrpflicht ab, und führt eine Freiwilligenarmee ein, fällt in der Folge zunächst einmal auch der Zivildienst ersatzlos weg. Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht als Ersatz, erfordert eine dementsprechende Verfassungsänderung. Eine solche Verfassungsänderung lehnen wir als Liberale ab.

2. Liberales Staatsverständnis
Das GG geht von einer weitgehenden Freiheit des Bürgers vom Staat aus. So ist also ein derartiger staatlicher Eingriff in die Freiheit seiner Bürger nur aufgrund entsprechender Rechtfertigung, wie sie in den Art. 12, 12a GG normiert ist, möglich. Es widerspricht dem liberalen Staatsverständnis, wenn das Verhältnis zwischen Bürger und Staat durch das Prinzip der Gegenseitigkeit regiert werden soll.

Die Einführung einer solchen allgemeinen Dienstpflicht birgt eine große Gefahr in sich, ohne daß man dafür Erinnerungen an die deutsche Vergangenheit zu bemühen braucht, die taktische

Einsetzbarkeit der Dienstpflichtleistenden durch den Staat,

Der Staat kann nicht moralische Instanz des Bürgers sein. Man kann nicht durch die Verpflichtung zum Dienst am Staat grundlegenden gesellschaftlichen Fehlentwicklungen gegen steuern. Gerade Verantwortungsbewußtsein und Gemeinsinn sind ihrer Natur nach Prinzipien der Freiwilligkeit und nicht des Zwanges, schon gar nicht von Seiten des Staates. Der Appell an mehr Verantwortung der Bürger und die Stärkung des Ehrenamtes verhallt damit ins Leere.

Benjamin StrasserBenjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik

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