Anpassung des Landesrechts Baden-Württemberg an das Lebenspartnerschaftsgesetz

(Beschluss vom 46. Landeskongress, Freiburg)

Die Jungen Liberalen (JuLis) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Baden-Württemberg fordern das Landesrecht in Baden-Württemberg mit Hilfe der folgenden Generalklausel anzupassen:

Generalklausel:
Bestimmungen in den Gesetzen und Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die sich auf das Bestehen oder das frühere Bestehen einer Ehe beziehen, sind auf das Bestehen oder das frühere Bestehen einer Lebenspartnerschaft entsprechend anzuwenden. Bestimmungen in den Gesetzen und Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die sich auf Ehegatten und ihre Angehörigen beziehen, sind auf Lebenspartner und ihre Angehörigen sinngemäß anzuwenden.

Sebastian GratzSebastian Gratz
stellvertretender Landesvorsitzender für Programmatik

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