Die Jungen Liberalen (JuLis) Baden-Württemberg fordern das uneingeschränkte Fortbestehen des Bankgeheimnisses.
Gegen die mit der Streichung verbundenen Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Bürger gem. Art. 2 I des Grundgesetzes treten die JuLis entschieden ein.
Die JuLis setzen sich für eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung des BAKred ein.
Begründung:
1. Das Bankgeheimnis schützt das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen.
2. Es ist Ausdruck des Vertrauensschutzes zwischen Bank und Kunde. Seine Antastung könnte erhebliche Nachteile für die Wirtschaft verursachen.
3. Es bietet dem Staat ausreichende Möglichkeiten, unrechtmäßiges Verhalten aufzudecken:
a) im Strafverfahren
b) im Besteuerungsverfahren (§§ 85ff. AO) bei begründetem Verdacht (§ 93 AO) gem. § 30a AO
c) im Steuerstrafverfahren (§§ 385 ff. AO)
d) bei Verdacht der Geldwäsche
e) durch Meldung von Freistellungsaufträgen
f) durch das Kreditwesengesetz
g) Bankauskünfte über jur. Personen und im HR eingetragene Kaufleute
4. Fehlende Rezepte, Terrorismus, Geldwäsche und Steuerhinterziehung Herr zu werden rechtfertigen keine Pauschalverdächtigung jedes Einzelnen.
5. Eine bankinterne Überprüfung von Auffälligkeiten gewährleistet die Verschonung Unschuldiger vor übereilter staatlicher Verdächtigung.
6. Im Rechtsstaat Deutschland gilt immer noch für jeden Bürger die Unschuldsvermutung.
Benjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik
strasser@julis-bw.de