Berufliches Bildungswesen in Mündigkeit entlassen- Marktöffnung und Wettbewerb als Leitbild moderner Beruflichkeit

(Beschluss vom 40. Landeskongress, Künzelsau)

A. Betriebliche Ausbildung ohne Bevormundung

Mehr als zwei Drittel der Schulabgänger in Deutschland absolvieren eine Ausbildung im dualen System. Dieses System weiterzuentwickeln und für die Herausforderungen einer sich rasant wan-delnden Berufswelt zu rüsten ist den Jungen Liberalen ein zentrales Anliegen. Der Kostenauf-wand für alle Ausbildungspartner muss dabei vertretbar bleiben.

I. Volle Berufsfähigkeit bleibt Bildungsziel
Berufsausbildung im dualen System und praxisorientierte Weiterbildung im Betrieb sind glei-chermaßen Besonderheit und Gütesiegel des Bildungswesens in Deutschland. Betrieb und Schule vermitteln erfolgreich die volle Berufsfähigkeit.

Die Ausbildung im Dualen System konkurriert heute mit alternativen Angeboten. In Europa rei-chen diese Alternativen von einer stark staatlich ausgerichteten beruflichen Schulbildung nach französischem Muster bis zu einer fast systemfreien Modulausbildung nach englischem Muster, die ein atomistisch strukturiertes Anlernen ermöglicht.

Aber auch national gerät das Grundmodell Betrieb-Schule unter belebenden Wettbewerbsdruck. Eine steigende Zahl an differenzierten vollzeitschulischen Ausbildungsangeboten stehen neben pluralen Ausbildungsangeboten im Betrieb - von Ausbildungsverbünden bis hin zu überbetrieb-lichen Ausbildungsstätten. Dazu gesellen sich neue Bildungsangebote mit dualen Momenten im Hochschulsektor und im sog. Tertiären Bereich der Akademien.

Parallel verändern sich auf betrieblicher Seite die qualifikatorischen Ansprüche. Die betriebliche Ausbildung muss im Zeichen der Globalisierung für tiefgreifende Veränderungen offen sein, um einer vollen Berufsfähigkeit als Bildungsziel gerecht zu bleiben. Die Reform der Berufsausbil-dung im Dualen System muss auf sechs Trends eingehen:

 Stete und starke Abnahme des Bedarfs an unqualifizierter Arbeit
 Das schnelle Wachstum des Dienstleistungssektors
 Kostenreduktion ohne Qualitätseinbußen
 Stärker prozessorientierte, kooperative und in Art und Dauer variable Tätigkeitsprofile
 Der gesellschaftliche Druck auf Politik und Wirtschaft, das betriebliche Ausbildungswe-sen auch in Zeiten von Rationalisierung und geringem Wirtschaftswachstum allen ausbil-dungswilligen Schulabgängern offen zu halten
 Die Erwartung an Politik und Wirtschaft, mittels beruflicher Aus- und Weiterbildung Wege zum individuellen beruflichen Erfolg zu erschließen

II. Grundsätze moderner Ausbildung
1. Ausbildungsziel bleibt die volle Berufsfähigkeit. D.h. mit Ausbildungsabschluss eine vollwertige Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können, ohne dass zusätzlich eine stützende Betreuung erforderlich wird. Die Einarbeitung muss weiterhin auf ein notwendiges Mi-nimum beschränkt bleiben.
2. Berufsprofile als Systemkern. Konkrete, klar abgrenzbare Berufsprofile bilden den Sy-stemkern und vermitteln eben für jenen Beruf die volle Arbeitsfähigkeit und volle berufli-che Kompetenz. Im Zentrum steht dabei die fachliche Qualifizierung. Schlüsselqualifika-tionen, Methoden- und Prozesskompetenz sind nach dem jeweiligen Berufsbild zu defi-nieren und in der Ausbildungspraxis mit dem fachlichen Teil zu verbinden. Ziel ist die Befähigung zu selbständiger Planung, Durchführung und Kontrolle im gewählten Berufs-profil.
3. Berufsprofile ergeben sich aus Tätigkeitsfeldern, die in einem fachlichen Zusammen-hang miteinander stehen und transparent, bundesweit, verlässlich, dauerhaft und prüffähig vermittelt werden können. Weder ein reines Modulsystem, noch ein Übermaß an Prozess-qualifikation entsprechen dieser Anforderung. Die Identifikation von Absolventen des dualen Systems mit einem bestimmten Beruf wirkt stark motivierend und damit produk-tiv. Sie muss erhalten bleiben. Parallel ist jedoch mehr Flexibilität in der konkreten Ge-staltung und Umsetzung der Ausbildung zu ermöglichen.
4. Duales Mischungsverhältnis frei wählbar. Die deutsche Wirtschaft fordert eine Aus-weitung des betrieblichen Anteils der Ausbildung, um das Erfahrungslernen zu intensivie-ren. Aber auch der Kostenaspekt scheint hier unausgesprochen eine – durchaus legitime – Rolle zu spielen. Die Jungen Liberalen wenden sich gegen starre Vorgaben bezüglich des Verhältnisses der schulischen und betrieblichen Ausbildungsanteile. Vielmehr wollen wir zwei Minimalanforderungen an Schulen und Ausbildungsbetriebe richten; eine Minimum an schulischen Unterrichtsstunden auf der einen Seite und ein Minimum an betrieblichen Ausbildungsstunden auf der anderen Seite. Die Gesamtdauer der Ausbildung und damit die Summe der Schul- und Betriebsstunden richtet sich nach dem gewählten Zeitkorridor der Ausbildung (s. III 1.). Zwischen beiden Extremen dürfen sich dann Betrieb und Aus-zubildender bewegen. Sie werden sich ein auf ihre Bedürfnisse ausgerichtetes schulisches Bildungsangebot auswählen (s. Teil B: Autonome Berufsschule).
5. Das Zusammenstellen verzahnter Qualifikationspakete nach dem individuellen fachli-chen Bedarf von Unternehmen unterschiedicher Größe
6. Ausbildungspotentiale erhöhen, v.a. in hochspezialisierten Unternehmen
7. Berufsbildende Integration Lernschwacher
8. Bessere Förderung Leistungsstarker ermöglichen
9. Verlässlichkeit beruflicher Qualifikationen im gesamten deutschen Wirtschaftsraum
10. Den staatlichen Berufsschulen Wege zum Bestehen im verbesserten Wettbewerb er-öffnen
11. Gleichzeitig die wettbewerbsverzerrende Wirkung des staatlichen Berufsbildungs-wesens ausschalten

III. Satellitenmodell – Modell der fünf Freiheiten
Von den unzähligen Vorschlägen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik für einzelne Teil-reförmchen der bundesdeutschen Berufsausbildung, unterstützen die Jungen Liberalen im Grundsatz das sog. Satellitenmodell.
Die Jungen Liberalen schlagen es jedoch als neues, grundlegendes Ordnungsmodell für das gesamte Berufsausbildungswesen im dualen System vor.

Es differenziert bei der betrieblichen Ausbildung drei Bereiche: Grundqualifikation (ver-pflichtend und berufsprofilgebend), Wahlpflichtbausteine (verpflichtende Auswahl einer Mindestanzahl von Zusatzqualifikationen innerhalb eines vorgegebenen Spektrums, berufs-profilschärfend) und Wahlbausteine (freie Auswahl von Zusatzqualifikationen und Vertiefun-gen).
Das Satellitenmodell eignet sich für alle Formen der Qualifizierung nach Berufsbildern. In größerer Flexibilität und gesteigerter betrieblicher Differenzierung können für die jeweiligen Berufsprofile fachliche Qualifikationen vermittelt, vertieft und erweitert, die spezifische Handlungskompetenz erhöht, Zusatzqualifikationen angeboten und insgesamt eine engere Verbindung der Ausbildung zum Lernen in der Praxis erreicht werden. Um das Satellitenmo-dell bei der Vertragsgestaltung in der vollen Breite des dualen Systems einzuführen sind fol-gende Schritte notwendig:

1. Flexibilisierung von Ausbildungsdauer und –inhalten
Die Jungen Liberalen fordern eine Flexibilisierung der Ausbildungszeit für alle Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz, um dem individuellen Ausbildungsbedarf der Betriebe und der individuellen Leistungsfähigkeit der Auszubildenden gerecht zu werden.
Die starre Festlegung auf eine Ausbildungszeit von 3 bzw. 3,5 Jahren hat in der Praxis zu ei-ner umständlichen Syntax von möglichen Verkürzungsgründen geführt. Deshalb befürworten wir einen Zeitkorridor mit verbindlichen Eckwerten von mindestens 2 bis höchstens 3,5 Jah-ren. Dadurch eröffnen sich zeitlich wie inhaltlich Wahloptionen für Betrieb und Auszubil-denden. Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages einigen sich beide Parteien neben den be-rufsprofilgebenden Standardanforderungen auf das Angebot vertiefender, ergänzender oder sonstiger Qualifikationen. Inhaltlich wählen sie Wahlpflichtbausteine und ggf. Wahlbausteine aus. Mit der Bestimmung der Wahlpflicht und Wahlbausteine werden die über die berufspro-filgebenden Standards hinaus gehenden Prüfungsinhalte festgelegt. Betrieb und Auszubilden-der entscheiden, in welcher Form und Zeit die volle Berufsfähigkeit in einem bestimmten Zeitrahmen innerhalb des übergreifenden Zeitkorridors vermittelt wird.

2. Ordnungspolitische Reform
Künftig ist das starre Institut der Ausbildungsordnung als Rechtsverordnung auf die berufli-chen Kernqualifikationen als Mindestausbildungsinhalt (berufsprofilgebend) zu reduzieren. Damit ist die Vielzahl geregelter fachrichtungsspezifischer Qualifikationen innerhalb eines Berufsbildes radikal zu reduzieren. Die Ausbildungsordnung hat nur noch Rahmenüber-schriften aufzuführen.
Darüber hinaus regelt die Ausbildungsordnung künftig die Mindestzahl und die Auswahl-möglichkeiten der berufsprofilschärfenden Wahlpflichtbausteine.

3. Prüfungsinhalte
Prüfungen haben weiterhin das Ziel der bundesweiten Vergleichbarkeit und Transparenz von Ausbildungsleistungen auf qualitativ hohem Niveau. Sie müssen die überbetriebliche Aussa-gefähigkeit wie auch die Mobilität der Absolventen gewährleisten. Ein überregional einheitli-cher Charakter von Prüfungsstrukturen und –aufgaben ist daher nötig. Im Satellitenmodell müssen die Prüfungen entlang des individualisierten Ausbildungsrasters stattfinden.
Zur Prüfung der Grundqualifikationen und der Wahlpflichtbausteine ist das aktuelle Kam-mermonopol jedoch keinesfalls vonnöten. Auch bei derlei hoheitlichen Aufgaben ist die Zu-lassung von Wettbewerb möglich und nötig.
Für Wahlbausteine und Zusatzqualifikationen sind von den autorisierten Stellen ebenfalls Prüfoptionen anzubieten. Auf Zwischenprüfungen kann im Satellitenmodell verzichtet wer-den, denn Abschlussprüfungen können zeitlich deutlich vor dem Ausbildungsende begonnen werden.

4. Modell der fünf Freiheiten
Die fünf Freiheitsdimensionen des Satellitenmodells sind:

a) Wahl der Ausbildungsdauer: zwischen 2 und 3,5 Jahre
b) Wahl der Ausbildungsinhalte: Wahlpflichtbausteine zur Auswahl, Wahlbausteine zur freien Wahl
c) Wahl des Prüfungstermins: Prüfungen können je nach Bedarf in Etappen erfolegen
d) Wahl der prüfungsabnehmenden Stelle: Das Kammermonopol in diesem Bereich ist aufzubrechen
e) Freiwilligkeit der Prüfung in Wahlbausteinen

B. Die Autonome Berufsschule
Die neuen flexiblen Ausbildungsanforderungen in den Unternehmen müssen von den Berufs-schulen begleitet und unterstützt werden können.

I. Modernisierung der Berufsschulen
Die Berufsschulen stehen vor großen Herausforderungen: Neue und modernisierte Berufe mit vielfältigen Wahlelementen erhöhen das Ausbildungsengagement der Betriebe, stellen die Be-rufsschulen aber vor Organisationsprobleme.
Die Ausstattung der Berufsschulen entspricht häufig nicht den Anforderungen moderner Berufe. Sie ist abhängig von der Finanzlage der Träger (Stadt- und Landkreise gem. § 28 Schulgesetz BW). Die Lehrerschaft droht zu veralten, ein Lehrermangel in anspruchsvollen Zukunftsberufen ist absehbar.
Der Modernisierungskurs in der Beruflichen Bildung darf deshalb vor der Berufsschule nicht halt machen. Anspruchsvolle Ausbildungen im Betrieb bedürfen einer leistungsfähigen Ergänzung durch den Partner Berufsschule. Insbesondere kleinere und mittlere Ausbildungsbetriebe wären ohne Berufsschule nicht in der Lage, ihre Auszubildenden zur Berufsbefähigung zu führen.

1. Schlechte Performance der unselbständigen Berufsschule
Gleichwohl müssen sich die Berufsschulen ändern. Die Unzufriedenheit der Schüler wie der Be-triebe mit den Leistungen der Berufsschulen ist enorm. Auszubildende schätzen die Qualität des Lernortes Betrieb mit großem Abstand höher ein als den des Lernortes Berufsschule.

2. Fehlende Gestaltungsmöglichkeiten
Die Kundenzufriedenheit kann nur dann zunehmen, wenn das Angebot besser auf die Zielgrup-pen ausgerichtet wird. Fehlende Gestaltungsspielräume verhindern pluralistische Profilbildungen, Kundenorientierung und Qualitätsausrichtung im Rahmen bundeseinheitlicher Standards für die Ausbildung in Betrieb und Schule.

II. Gestaltungsspielräume für bessere Kundenorientierung schaffen
1. Veränderte Zielgruppe
Die Kunden der Berufsschule sind die Ausbildungsbetriebe, ebenso aber die Auszubildenden. Von großer Bedeutung – aber bislang weitgehend ohne Konsequenz – ist der Wandel der Ziel-gruppe. Bestand noch vor dreißig Jahren der Großteil der Berufsschüler aus einer relativ homo-genen Gruppe minderjähriger Hauptschulabgänger, so sehen sich die Berufsschulen heutzutage einer heterogenen Gruppe von zumeist erwachsenen Auszubildenden mit überwiegend mittlerem oder höherem Schulabschluss gegenüber.

2. Kein Zwang zur Allgemeinbildung Allgemeingebildeter
Für die betroffenen Schüler und Ausbildungsbetriebe unverständlich ist, dass auch Erwachsene mit mittlerem oder höherem Abschluss an allgemeinbildenden Schulen in einem Drittel ihrer Be-rufsschulzeit nochmals „allgemein gebildet“ werden sollen.

3. Heterogenes Angebot für heterogene Kundschaft
Der zunehmend heterogenen Kundschaft begegnen die Berufsschulen bislang mit einem weiter-hin einheitlichen Angebot. Die Berufsschulen drohen damit in der sich wandelnden Bildungs-landschaft, in der allerorts um Gestaltungsspielräume, Profilbildung, Kundenorientierung und Qualitätssicherung gerungen wird, zu einem Fossil zu werden.

III. Neue Berufsstrukturen berücksichtigen
Die Berufsschulen sind Gefangene im engen Korsett eines nivellierenden Systems. Sie müssen sich aber den Herausforderungen aus der Entwicklung neuer und zukunftsgerichteter Berufsbilder individuell stellen können. Um der immer differenzierteren betrieblichen Wirklichkeit besser gerecht zu werden, enthalten neue Ausbildungsordnungen zunehmend Wahlmöglichkeiten für bestimmte Ausbildungsinhalte. Auf diese Weise gelingt es auch in stark fragmentierten Branchen kleinere, ausbildungsunkundige Betriebe für die Ausbildung zu gewinnen, welche die Inhalte einer Ausbildungsordnung allein nicht vollständig vermitteln könnten. Künftig sind immer we-niger uniforme Ausbildungsordnungen zu erwarten.

1. Ausbildungsordnungen mit Gestaltungsspielraum
Die Berufsschulen gerieten in einen kaum lösbaren Konflikt, wollten sie der Differenzierung der betrieblichen Ausbildungsinhalte eine ähnlich weitgehende Differenzierung der schulischen Aus-bildungsinhalte entgegen stellen. Wahlbausteine, die nur von relativ wenigen Betrieben vermittelt werden, könnten von den Berufsschulen nur in überörtlichen Fachklassen vermittelt werden. Die von Schülern wie Betrieben immer wieder aufgestellte Forderung nach einer wohnort- und be-triebsnahen Beschulung könnte damit nicht gewährleistet werden.

2. Rahmenlehrplan und Ausbildungsordnung
Die unterschiedlichen Aufgaben der beiden Lernorte Schule und Betrieb kommen auch bisher schon dadurch zum Ausdruck, dass für Betriebe Ausbildungsordnungen verpflichtend sind, wäh-rend sich die Berufsschule an Rahmenlehrplänen ausrichtet. Eine inhaltliche Abstimmung von Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan ist Voraussetzung für eine sinnvoll strukturierte Aus-bildung. Keinesfalls sind sie aber identisch.

Für die Autonome Berufsschule sollen durch Rahmenlehrpläne lediglich Mindeststandards fest-gelegt werden. Folgerichtig wird bei modernen Ausbildungsordnungen mit Wahlelementen schon heute nicht zwangsläufig auch ein Rahmenlehrplan mit Wahlelementen beschlossen. So enthalten die Ausbildungsordnungen für die neugeordneten Druckberufe eine Vielzahl von Wahlmöglich-keiten, die Rahmenlehrpläne sehen jedoch nur eine geringe Differenzierung vor. Auf diese Weise kann es gelingen, zusätzliche Ausbildungsbetriebe mit spezialisierter Produktpalette zu gewin-nen, ohne dass Ausbildungsstandards verloren gehen.

IV Profilbildung ermöglichen
Schon bislang konnten – und mussten - die Berufsschulen nicht jeden einzelnen Inhalt einer Aus-bildung schulisch begleiten. Die neue Lernfeldorientierung verlangt sogar noch nach einer stärke-ren Konzentration auf berufstypische Themen. Damit ergibt sich die Folgerung, dass sich die Berufsschulen auf die Vermittlung von Grundqualifikationen konzentrieren können.
Bei Ausbildungsordnungen, die neben Grundqualifikationen auch Wahlpflicht- und Wahlbau-steine enthalten, gehört deshalb die schulische Vermittlung der Wahlelemente nicht zwingend zum Standardangebot der einzelnen zuständigen Berufsschule. Die Berufsschulen sollten aber Entsprechendes als Dienstleistung für Betriebe und Auszubildende anbieten können. Sie treten dann auf diesem Feld in Konkurrenz mit anderen Anbietern, seien es private Berufsschulen, Aka-demien, freie Träger oder aber auch betriebliche Eigenleistungen. Hiermit ergeben sich für die Berufsschulen Chancen zur stärkeren Profilgebung.

V Autonome Berufsschule
Voraussetzung für diese Abkehr vom für alle Berufsschulen verpflichtenden Einheitsprogramm ist eine stärkere Autonomie der einzelnen Schule. In dem Maße, in dem der Schule Verantwor-tung übertragen wird, gewinnt sie an Selbständigkeit und Handlungsfreiheit.

1. Wettbewerb über Qualität und Profil des Bildungsangebots
In erster Linie findet in einem liberalen System des Wettbewerbs der Autonomen Berufsschulen die Evaluation mit den Füßen statt. Die Autonomen Berufsschulen konkurrieren über die unter-schiedlichen Profile und die Qualität der Bildungsangebote um die Bildungsnachfrage. Zu diesem Zwecke müssen die Kunden der Berufsschulen, die auszubildenden Berufsschüler und die Aus-bildungsbetriebe, mit Nachfragemacht ausgestattet werden.
Die Jungen Liberalen setzen sich in den Stadt- und Landkreisen deshalb für Modelle zur Finan-zierung der Berufsschulen über Bildungsgutscheine ein. Dabei bestimmt sich die Höhe der ein-zelnen Globalhaushalte der Berufsschulen nach deren individueller Frequentierung. Bei Bil-dungsgutscheinen handelt es sich um fixe Pro-Kopf-Beträge, die Schüler und Ausbildungsbetrieb einvernehmlich bei einer Berufsschule ihrer Wahl einlösen. Sie sind sowohl bei staatlichen als auch bei (teil-)privaten Berufsschulen einlösbar. Dadurch verliert das staatliche Berufsschulwe-sen seinen wettbewerbsverzerrenden Charakter. Gleichzeitig wird der Zugang zu privaten Bil-dungseinrichtungen von den finanziellen Verhältnissen des Schülers und seines Betriebs stärker entkoppelt.

2. Qualität sichern
Autonomie ohne einengende Vorgaben und Kontrollen muss die verstärkte Eigenverantwortung der einzelnen Schulen mit Blick auf Budget, Schulangebot und Lernmethoden mit einer stärkeren und regelmäßigen Evaluation verbunden werden.

3. Evaluation statt Schulaufsicht
Qualitätssicherung und –steigerung müssen von den einzelnen Schulen gewährleistet werden. Vergleichstests erhöhen die Markttransparenz und damit die positiven Effekte des Wettbewerbs. Sie sind den Kunden der Berufsschulen ebenso eine wichtige Orientierungshilfe wie die Einfüh-rung zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme.

4. Qualität dokumentieren
Ohnehin muss die Gewährleistung der vollständigen Vermittlung der in den Rahmenlehrplänen enthaltenen Ausbildungsinhalte – anders als bislang - zur Mindestanforderung werden. Dabei sollte das Pflichtprogramm der Berufsschulen bei differenzierten Berufsbildern auf die Grund-qualifikationen beschränkt werden. Notwendig wäre eine von Dritten überprüfte und rechtlich anfechtbare Vermittlungsgarantie.

5. Selbstverpflichtung der Schulen zur Vermittlung
Die Erfüllung von Qualitätsstandards wird häufig auch als Vorbedingung für die Anrechnung von Berufsschulleistungen auf die Abschlussprüfung genannt. Allerdings scheint in einem sich ab-sehbar ändernden Umfeld die bloße Forderung nach Anrechnung nicht sinnvoll. Die Abschluss-prüfungen verändern sich in Richtung Handlungsorientierung; moderne Prüfungsformen unter-scheiden mitunter nicht einmal mehr nach schriftlicher und praktischer Prüfung. Konnten früher Berufsschulfächer und Prüfungsfächer zumindest teilweise zugeordnet werden, ist eine Zuord-nung von Lernfeldern und Teilen einer ganzheitlichen Abschlussprüfung kaum noch möglich.

6. Anrechnungsforderung nicht mehr sinnvoll
Gleichzeitig ist ein zunehmend differenziertes Angebot der einzelnen Schulen zu erwarten, da mehr als bei der bisherigen Fächerorientierung der pädagogischen Freiheit des Lehrers überlassen bleibt. Die sinnvolle Ausrichtung auf die Branchen- und Größenstrukturen vor Ort und auf das individuelle Lerntempo der Teilnehmer bringt es mit sich, dass die Vergleichbarkeit auf Notenba-sis immer weniger gegeben sein wird.

VI Der Segen des Wettbewerbs
Generell herrschen in der Wirtschaft Zweifel, ob die Berufsschulen ohne weiteres in der Lage sein werden, eine Ausbildungsverpflichtung einzugehen. Die dem raschen technologischen Wan-del kaum nachkommende Ausstattung der Berufsschulen, deutet auf fortbestehende Defizite hin. Es kann in einem System der Autonomen Berufsschulen für die Vermittlung fachtheorethischer Inhalte vermehrt auf Praktiker zurückgegriffen werden. Ein verstärkter Personaltausch zwischen Ausbildern und Lehrern könnte das Zusammenwirken der Lernorte verbessern.

1. Ausstattungsmängel
Die aufgezeigten Reformschritte würden die Berufsschulen wegbringen von einer staatlichen Zwangseinrichtung, der Betriebe und Auszubildende oftmals nur entfliehen wollen. Die Berufs-schulen könnten sich im Wettbewerb der regionalen Bildungszentren weiter entwickeln.

2. Berufsschulen in die Mündigkeit entlassen
Die weiterhin wenigstens anteilig aus öffentlichen Mitteln finanzierten Berufsschulen hätten die Pflicht zur Bereitstellung bestimmter Leistungen. Diese müssten sie aber nicht unbedingt selbst erbringen, sie könnten bestimmte Leistungen auch einkaufen, z.B. durch Nutzung modern ausge-statteter Bildungszentren oder durch den Einsatz qualifizierter Experten. Solche Wege des Pu-blic-Private-Partnership müssen im Bildungsbereich – wie schon jetzt in anderen Politikbereichen – selbstverständlich werden.

3. Pflichtprogramm durch Zukauf optimieren
Neben dem schon fast etablierten Wanderlehrer kann zukünftig auch das Telelernen eine wichti-ge Rolle spielen. Gerade in der Fläche kann es dazu beitragen, die Wege zum Unterricht zu ver-kürzen. Die Schüler müssen nicht unbedingt in die Schule kommen; auch die Schule kann auf elektronischem Weg zum Schüler kommen. Der Lehrer kann sich dann auf die „coach“-Funktion zurückziehen.

4. Abbau der Warteschleifen
Die durch schwindende Schülerzahlen in den nächsten Jahren frei werdenden Kapazitäten sind der Modernisierung der Berufsschulen zuzuführen. Insbesondere werden viele der sogenannten berufsvorbereitenden Maßnahmen entbehrlich sein, wenn die Schulabgängerzahlen zurückgehen. Die Umschichtung zugunsten der betrieblichen Ausbildung muss schon jetzt vorausschauend beginnen.

5. Umschichtung der Kapazitäten
Über die Pflichtelemente der Berufsschule hinaus hätten Auszubildende und Betriebe selbst die Pflicht zur Aneignung der die betriebliche Ausbildung ergänzenden Inhalte. Der Wettbewerb unter den Anbietern führt zwangsläufig zu mehr Qualität und damit auch zur Stärkung des dualen Systems.

Benjamin StrasserBenjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik

strasser@julis-bw.de