Einführung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes

(Beschluss vom 42. Landeskongress, Niefern-Öschelbronn)

Die Jungen Liberalen fordern die Einführung eines Jugendstrafvollzugs-gesetzes.

Dieses Gesetz soll eine Rechtslücke schließen und einen jugendgerechten Strafvollzug ermöglichen, denn momentan werden alle Strafen nach den allgemeinen Regeln des Erwachsenenstrafvollzugsgesetzes vollstreckt.

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg sind der Auffassung, dass es einer speziellen gesetzlichen Grundlage bedarf, um die Strafen von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern zu vollstrecken. Dieses Gesetz muss auf die besonderen Bedürfnisse des Jugendstrafvollzugs eingehen.
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafvollzug, der ebenfalls den Sühnegedanken beinhaltet, muss bei einem Jugendstrafvollzugsgesetz vielmehr der Gedanke der Resozialisierung im Vordergrund stehen.

Folgende Punkte müssen im Jugendstrafvollzugsgesetz verankert sein:
- Schul-/Berufsausbildung und Studium: Insbesondere soll den Jugendlichen im Sinne der Resozialisierung die Möglichkeit zur Schul-/ Berufsausbildung und zum Studium gegeben werden, um das Leben nach dem Gefängnis vorzubereiten und den Jugendlichen so eine Perspektive zu eröffnen.
- Sozialtherapie und Konfliktbewältigungstraining: Damit der Strafvollzug nicht als Bestrafung, sondern als „Chance“ für ein straffreies Leben begriffen werden kann, muss die Möglichkeit zur Therapie (Sozialtherapie und Gruppentherapie) und Konfliktbewältigungstraining in dem geforderten Gesetz verankert werden.
- Sprache: bei ausländischen Straftätern muss dafür gesorgt werden, dass durch Sprachkurse die Integration gefördert und somit die Möglichkeit einen Beruf zu ergreifen erweitert wird.
- Suchttherapie: Für drogenabhängige Jugendliche und Heranwachsende muss die Möglichkeit zur Suchttherapie bestehen, eventuell in Begleitung der Eltern, um das Leben nach dem Vollzug und dem Entzug auch im Elternhaus vorzubereiten.

Begründung:

1. Situation
„In deutschen Gefängnissen sitzen derzeit rund 8000 Jugendstrafgefangene – aus Sicht vieler Juristen zu Unrecht:
Es fehlt die gesetzliche Grundlage für den Strafvollzug bei Jugendlichen.“ (Spiegel 28/2002 - „Rebellische Richter“)

Nach Straftaten Jugendlicher sieht das Jugendgerichtsgesetz als Folge Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Erziehungshilfe), Zuchtmittel (Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest) oder Jugendstrafen (Freiheitsstrafe) vor. Diese sollen dem Jugendlichen das Unrecht seiner Tat vor Augen führen und ihm die Chance auf ein straffreies Leben eröffnen.
Die Vollstreckung dieser Strafen bedient sich allerdings keiner speziell an den Bedürfnissen der Jugendlichen orientierten gesetzlichen Grundlage.
Insbesondere der Vollzug von Freiheitsstrafen stellt einen so schweren Eingriff in die Grundrechte der jeweiligen Person dar (Freiheitsentzug, Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses, Freiheit der Religionsausübung), dass es einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Daraufhin wurde in den siebziger Jahren ein Strafvollzugsgesetz verabschiedet – allerdings nur für den Erwachsenenstrafvollzug.

Der Jugendstrafvollzug wäre demnach verfassungswidrig.

Die Politik hat es bislang versäumt, ein spezielles Gesetz, das die Inhaftierung jugendlicher Straftäter regelt, einzuführen.
Der Grund für die Verzögerung dürfte bei den Ländern liegen. Die Länder, die die Hoheit über die Gefängnisse haben, müssten mit weiteren Kosten rechnen, da den Straftätern ein Recht auf Arbeit, Ausbildung, Erziehung und therapeutischer Behandlung zustehen würde.
Allerdings würden die Ausgaben der Länder im Bereich der Kriminalität langfristig gesehen reduziert werden, da durch einen sinnvollen Jugendstrafvollzug die Zahl der Wiederholungstäter reduziert werden könnte.

2. Schlussfolgerung
Der Strafvollzug bei jugendlichen Straftätern ist ein Eingriff in die Grundrechte der jeweiligen Person. Da momentan keine gesetzliche Grundlage zum Vollzug der Strafen bei jugendlichen Straftätern besteht, stellt dies eine untragbare Situation für einen Rechtsstaat dar. Es bedarf eines speziell auf die Bedürfnisse des Jugendstrafvollzuges abgestimmten Regelungswerks.

3. Forderungen
Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Einführung eines Strafvollzugsgesetzes, das dem Sinn der Jugendstrafe und den Bedürfnissen der Jugendlichen angepasst ist.

Damit die jugendlichen und heranwachsende Straftäter nicht zu „Knastis“ auf Lebenszeit werden, müssen umfangreiche Programme im Vollzug dazu beitragen, die Jugendlichen von einer Berufskriminellenkarriere abzubringen, ihnen neue Wege und Perspektiven aufzeigen und sie in ihrem sozialem Umgang festigen. Hierfür wird das geforderte Jugendstrafvollzugsgesetz den wichtigsten Beitrag leisten:
Die gesetzliche Regelung und somit ein Anspruch auf Resozialisierung.

Benjamin StrasserBenjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik

strasser@julis-bw.de