Angesichts der Arbeitsmarktsituation in der Bundesrepublik und der sich verschlechternden Konjunktur ist die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes unbegreiflich. Insbesondere die Pflicht kleiner Unternehmen zur Gründung eines Betriebsrates nimmt sog. Startup- Unternehmen, wie z. B. in innovativen Bereichen, Anreize zur Einstellung von Mitarbeitern. Die sich dadurch verschärfende Insider-Outsider-Problematik wird hierdurch verschärft, für die Entstehung neuer Arbeitsplätze wurde dadurch jedoch nicht gesorgt. Arbeitssuchende, die auch gerne auf einen Betriebsrat im zukünftigen Unternehmen verzichten würden, wird dann die Chance auf einen Arbeitsplatz genommen, wenn ein potentieller Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Restriktionen auf weitere Einstellungen verzichtet.
Aufgrund der Notwendigkeit der Gründung neuer Unternehmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sind wir für möglichst geringe Hürden für kleine Unternehmen. Insbesondere in Personalfragen sind innovationskräftige Menschen weitestgehend zu entlasten, um eine positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes zu forcieren. Die neueste Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes lehnen wir daher ab.
Begründung:
Rot-grün will die Schwellenwerte für die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von bislang 300 auf 200 Arbeitnehmer sowie die Schwellenwerte für die Betriebsratsgröße gerade in Betrieben zwischen 51 und 1000 Arbeitnehmern absenken. Beide Absenkungen lehnen die Jungen Liberalen BaWü strikt ab, da sie zu erheblichen zusätzlichen Kostenbelastungen gerade für die mittelständigen Betriebe führen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat berechnet, dass allein diese beiden Maßnahmen die Unternehmen rund 2.7 Milliarden Mark kosten. Diese Zahl hat auch Arbeitminister Riester als "nicht völlig falsch" bezeichnet.
Rot-grün will den Betriebsbegriff ausweiten und Tele- und Leiharbeitnehmer einbeziehen. Hiergegen sprechen nicht nur die damit verbundenen Organisationsschwierigkeiten, unklare Kompetenzaufteilungen und Auslegungsprobleme. Auch ein Wahlrecht für Leiharbeitnehmer im Entleihungsbetrieb neben dem Wahlrecht im Verleihbetrieb lehnen die Jungen Liberalen BaWü ab. Dies würde zu zusätzlichem organisatorischen Aufwand bei Betriebsratswahlen und zum Zustandekommen von Zufallsergebnissen führen, je nachdem wie viele und welche Leiharbeitnemehr gerade im Wahlzeitpunkt beschäftigt waren.
Rot-grün will die Arbeitsmöglichkeiten des Betriebsrates "verbessern". Ein gesetzlicher Anspruch auf Budgetierung der Betriebsratsaufwendungen erscheint fragwürdig. Bereits heute hat allein der Arbeitgeber die Kosten und den Sachaufwand für Betriebsratstätigkeit in "erforderlichem" Umfang zu tragen. Zudem bezieht jedes freigestellte Betriebsratsmitglied sein volles Gehalt einschließlich aller Zuwendungen. Sinn der Kostentragungspflicht kann nur der sachgerechte Interessensausgelich und nicht die Alimentierung der Gewerkschaftsarbeit durch Unternehmensgelder im Betrieb bedeuten.
Für die Jungen Liberalen BaWü gilt: Ein weiterer Ausbau des Betriebsverfassungsgesetzes würde ein kostentreibendes Einfallstor für eine Mitbestimmung in nahezu allen Wirtschaftsfragen bedeuten und gerade kleine und mittlere Unternehmen treffen. Jede unternehmerische Entscheidung wäre dem Mitentscheidungsrecht eines gewerkschaftsabhängigeren Betriebsrates unterworfen - ohne dass diesen unternehmerisches Haftungsrisiko trifft. Schon jetzt wird die deutsche Mitbestimmung im Ausland sehr kritisch beurteilt. Ein weiterer Ausbau würde vor allem ausländische Investitionen in Deutschland gefährden.
Seit 1972 ist die Zahl der Betriebsräte in den Unternehmen stark gesunken: 1981 hat die Organisationsquote noch mehr als 50 Prozent betragen, 1994 noch 39 Prozent. Im Jahr 2000 hat sie nur noch 35 Prozent betragen. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt Betriebsräte nicht vor. Nur wenn Arbeitnehmer einen Betriebsrat ausdrücklich wünschen, erleichtert das Gesetz seine Einrichtung. In der Praxis haben sich vor allem in Kleinbetrieben häufig Belegschaften bewußt gegen einen Betriebsrat entschieden, weil sie ihre Interessen individuell vertreten wollen. Dies bedeutet: Etwa 2/3 aller Betriebe treten jeden Tag den Beweis an, daß die Arbeitswelt auch ohne Betriebsrat und ohne gewerkschaftlichen Einfluß funktioniert.
Im Unterschied zu 1972, dem Jahr, in dem das Betriebsverfassungsgesetz nochmals ausgebaut wurde, herrscht heute keine Vollbeschäftigung und stehen immer mehr Unternehmen im unmittelbaren, vor allem europäischen Wettbewerb mit Unternehmen, die keinem oder einem wesentlich geringeren Mitbestimmungsregime unterliegen. Im Zeitalter der Globalisierung sind Schnelligkeit der Entscheidung und deren Umsetzungein hohes Gut - sonst entstehen deutliche Wettbewerbsnachteile gegenüber den internationalen Mitbewerbern.
Benjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik
strasser@julis-bw.de