Für Liberale steht auch in der Familienpolitik die Freiheit der Menschen im Mittelpunkt. Des-halb ist liberale Familienpolitik keine Politik für ein abstraktes Gemeinwohl, liberale Politik ist Politik im Interesse der Menschen. Und dieses Interesse kann niemand anders besser er-kennen als jeder Einzelne selbst.
Familie ist da, wo Kinder sind. Liberale Familienpolitik ist keine Politik eines bestimm-ten Familienbildes, liberale Politik ist die Politik der Wahlfreiheit.
Für Liberale bedarf jeder staatliche Eingriff in den privaten Lebensbereich der Bürger einer guten Begründung. Dieser Grundsatz gilt in besonderem Maße für die Familienpolitik: Die Familie ist der privateste von allen privaten Bereichen. Ein staatlicher Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn durch ihn mehr Freiheit gewonnen als verloren wird.
Liberale Familienpolitik engt nicht ein, liberale Politik eröffnet Freiheit.
Für Liberale ist Familie vor allem eines: Privatsache. Kinder soll bekommen wer will. Aber Kinderrechte sind Bürgerrechte. Der Schutz der Kinder vor Gewalt ist wichtiger als der Schutz der Autonomie der Familie. Wo Eltern Verantwortung tragen, hat der Staat nichts zu suchen. Wo Eltern Verantwortung nicht übernehmen, muss der Staat handeln.
Liberale Familienpolitik ist keine Politik der Gleichgültigkeit, liberale Politik ist die Po-litik der Verantwortung.
Familie heißt: Verantwortung für Kinder
Der Sozialstaat und damit die Gesellschaft wird durch Familien und Beziehungen in vielfälti-ger Weise entlastet: Menschen geben Menschen Halt, pflegen und versorgen einander, bieten sozialen Kontakt und helfen einander, oft auch finanziell. Dies alles sind Leistungen, die Menschen freiwillig für Menschen erbringen.
Staatlicher Eingriff wäre hier fehl am Platz, denn die Vielfalt der Beziehungen und Interakti-onen schließt eine vernünftige Förderung von vornherein aus. Obwohl nicht finanziell geför-dert, ist der Wert dieser Leistungen gesellschaftlich wohl kaum hoch genug einzuschätzen und anzuerkennen.
Familie im Sinne staatlicher Eingriffe ist dort, wo für Kinder Verantwortung übernommen wird. Denn Kindererziehung ist eine Leistung, die für die Gesellschaft von höchster Bedeu-tung ist und die für diejenigen, die diese Leistung erbringen, mit besonderen Härten verbun-den ist. Das Vorhandensein von Kindern ermöglicht die klare Abgrenzung der Zielgruppe, so dass staatlicher Eingriff nicht uferlos wird sondern zielgerichtet bleibt.
Für Liberale ist selbstverständlich, dass auch gleichgeschlechtliche Paare, die für Kinder sor-gen, Familie sind. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist auch das gleiche Adoptionsrecht wie allen anderen Paaren zuzugestehen.
Für eine liberale Familienpolitik
Der Staat muss dann eingreifen, wenn Markt und Gesellschaft selbst nicht in der Lage sind, Probleme zu lösen.
Früher bekamen Menschen Kinder, weil sie sich ökonomische Vorteile davon versprachen. Heute bekommen Menschen keine Kinder, weil sie dadurch ökonomische Nachteile zu erwar-ten hätten.
Die Jungen Liberalen sehen die Entökonomisierung von Kindern als gesellschaftliche Errun-genschaft. Für eine liberale Familienpolitik verbietet es sich, Geburtenverhalten von Men-schen durch Manipulation der Rahmenbedingungen in eine gewünschte Richtung zu lenken. Kinder kriegen ist Privatsache.
Daher kann es nur Ziel liberaler Familienpolitik sein, dass die Realisierung eines Kinderwun-sches nicht an den finanziellen Rahmenbedingungen scheitert. Dazu gehört auch, dass die wirtschaftlichten Rahmenbedingungen grundsätzlich die mutige und langfristige Entschei-dung für Kinder ermöglichen. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein. Der statistische Kinder-wunsch von Frauen zwischen 20 und 34 Jahren liegt bei 1,8 Kindern, tatsächlich werden je-doch pro Frau im Schnitt lediglich 1,3 Kinder geboren. Diesen Unterschied zwischen Wunsch und Wirklichkeit zu verringern ist Ziel liberaler Familienpolitik.
Finanzieller Ausgleich für Leistungen von Familien
Ökonomisch betrachtet ist die Leistung von Familien der Aufbau von Humankapital. Diese Leistung wird aber nicht entlohnt, sondern Kinder kosten – direkt und indirekt. Zu den indi-rekten Kosten von Kindern gehört beispielsweise der Einkommensausfall, den die Eltern ha-ben weil sie ihre Zeit in Kindererziehung investieren.
Die alternative Möglichkeit, keine Kinder zu bekommen und stattdessen mehr Zeit für den Beruf aufzubringen, wird finanziell mit einem höheren Einkommen belohnt.
„Wer Schweine aufzieht, ist aus Sicht des Marktes ein produktives, wer Menschen aufzieht, ein unproduktives Mitglied der Gesellschaft.“
Es kann nicht sein, dass die volkswirtschaftlich und damit gesellschaftlich wichtige Leistung einer Erwerbstätigkeit individuelle ökonomische Vorteile bringt, während die volkswirtschaft-lich und gesellschaftlich nicht minder wichtige Leistung der Kindererziehung finanziell sogar noch bestraft wird.
Daher ist staatlicher Eingriff notwendig.
Damit die Entscheidung über Kinder unabhängiger von finanziellen Gesichtspunkten getroffen werden kann, müssen Teile der Kinderkosten von der Allgemeinheit getragen werden. Dabei ist aus liberaler Sicht immer der Großteil der Kinderkosten bei den El-tern zu belassen, damit dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit der Eltern Genüge getan wird.
Im deutschen Steuer- und Sozialversicherungswesen gibt es zahlreiche Mechanismen die ver-suchen, Familienlasten auszugleichen. Teilweise sind die Maßnahmen nicht ausreichend. Teilweise sind sie nicht zielführend. Und teilweise sind sie sogar kontraproduktiv.
Letzteres gilt beispielsweise für das Ehegattensplitting. Die Einkommen der Ehepartner wer-den addiert, durch zwei geteilt und so einem Steuersatz zugeordnet. Wenn beide Partner gleich viel verdienen, dann zahlen sie genauso viel Steuern wie wenn sie unverheiratet wären.
Wenn aber der Mann viel und die Frau nichts verdient, dann zahlt das Paar weniger, als wenn es nicht verheiratet wäre (weil der Mann wegen der Progression so in einen niedrigeren Steu-ersatz kommt).
Das Ehegattensplitting dient nicht der Förderung der Ehe, das Ehegattensplitting dient der Förderung eines ganz bestimmten Bildes der Ehe.
Liberale Familienpolitik möchte es dem Paar überlassen, wie es die Arbeit unter sich aufteilt. Die familiäre Arbeitsteilung ist Privatsache.
In Deutschland gilt der Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Wer keine Kin-der hat, kann seine Kraft ganz der Erwerbsarbeit widmen und ist daher leistungsfähiger. Dem Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit entspricht es, dass, wie auch von der Ver-fassungsgerichtsbarkeit gefordert, das Existenzminimum des Steuerzahlers und seiner Kinder nicht besteuert wird. Für die Jungen Liberalen gilt hier das soziokulturelle Existenzminimum als Richtschnur für das vom staatlichen Zugriff ausgenommene Einkommen. Kinder sind für Liberale genau so viel wert wie Erwachsene.
Liberale Familienpolitik ist Politik der Wahlfreiheit. Deshalb müssen die praktischen Voraus-setzungen für die freie Wahl zwischen Berufstätigkeit und Kindererziehung geschaffen wer-den. Zur freien Wahl gehört es auch, dass jeder Mensch seine Altersvorsorge so gestalten kann, wie er es für richtig hält. Willkürliche staatliche Begünstigung ist abzuschaffen.
Liberale Familienpolitik orientiert sich an den Bedürfnissen der Menschen. Höhere Rentenan-sprüche für Eltern durch staatliche Leistungen lehnen wir ab. Liberale unterstützen die Fami-lie dann, wenn sie es braucht: in der Erziehungsphase und nicht bei der Rente.
Für eine liberale Familienpolitik fordern wir:
1. Einführung des liberalen Dreistufentarifs.
2. Ersetzung des Ehegattensplittings durch ein Familienrealsplitting
3. eine einheitliche Definition des Existenzminimums, auch für Kinder, durch den Ge-setzgeber.
4. einen steuerlichen Grundfreibetrag von 7.700 Euro pro Bürger, auch für Kinder. Die-ser Freibetrag wird bei Berufstätigkeit beider Eltern zu gleichen Teilen auf diese auf-geteilt.
5. die Abschaffung des Kindergelds in der bisherigen Form. Das Kindergeld geht im li-beralen Bürgergeldmodell auf.
6. die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung des nicht erwerbstätigen Partners in der Krankenversicherung, weil dies das Alleinverdienermodell begünstigt. Die kosten-lose Versicherung der Kinder bleibt erhalten.
7. die Anerkennung des Wohneigentums als gleichberechtigte förderungswürdige Al-tersvorsorge.
8. die Berücksichtigung privater Vorsorge für das Alter beziehungsweise gegen das Risi-ko der Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Bürgergeldes während der Elternzeit.
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist volkswirtschaftlich geboten. Es kann nicht sein, dass gut ausgebildete Frauen langfristig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, ob-wohl sie gerne arbeiten würden. Auf dieses Potential zu verzichten, wäre unverantwortlich.
Für Liberale steht der einzelne Mensch im Mittelpunkt. Deshalb ist für Liberale vor allem eines wichtig: Die Freiheit des Einzelnen, so zu leben, wie er es will. Statistiken zeigen: In Deutschland praktizierten 1999 52% der Paare ein Alleinverdienermodell, gewünscht wurde dieses Modell aber nur von 6%. Es steht also nicht gut um die tatsächliche Freiheit der Fami-lien.
Für Liberale ist es eine nicht hinnehmbare Freiheitseinschränkung, sich zwischen Kind und Erwerbstätigkeit entscheiden zu müssen.
Damit die Entscheidung über Kinder frei getroffen werden kann, muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Vereinbarkeit schafft Freiheit. Dabei muss jede Maß-nahme marktkonform so gestaltet werden, dass sie nicht negativ für die eigentlich Begünstig-ten wirkt.
Familienpolitik ist Querschnittsaufgabe. Deshalb muss jede politische Maßnahme auf ihre Wirkungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hin untersucht werden. Einige nega-tive Wirkungen wurden bereits im vorangehenden Kapitel angeführt. Familienpolitik ist mehr als Schutzgesetze.
Elternschutz findet immer im Kontext der Marktwirtschaft statt. Ordnungspolitisch gut ge-meinte Schutzgesetze sind oft kontraproduktiv. Beispielsweise wird der lange gesetzliche An-spruch auf Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld zu einem Einstellungshinderniss für junge Frauen. Hierbei spielt vor allem die Erwartung der Arbeitgeber, dass die Frau und nicht der Mann den Erziehungsurlaub beansprucht, eine große Rolle. Beim Elternschutz gilt: Gut ge-meint ist noch lange nicht gut gemacht.
Es ist ordnungspolitischer Unsinn, staatlich das Zuhausebleiben von Müttern zu subventionie-ren. Kosten der Mutterschaft dem Arbeitgeber aufzubürden, entbehrt jeder Grundlage. Libera-le Familienpolitik fördert Familien, nicht bestimmte Familienbilder.
Es gibt viele gut gemeinte Vorschläge zur Verbesserung des Elternschutzes. Doch es gibt gute Gründe, diese Vorschläge abzulehnen: Der Ausbau des Elterngeldes zu einer einkommensab-hängigen Lohnersatzleistung würde zwar dazu führen, dass gerade Hochqualifizierte in Deutschland wieder mehr Kinder bekommen würden. Er würde aber auch Anreize schaffen, Kinder so spät wie möglich und kurz nach einer Beförderung zu bekommen. Das ist biolo-gisch und ökonomisch falsch.
Ein Aufschlag zum Jahresurlaub nach Kinderzahl würde zwar Eltern mehr Zeit für ihre Kin-der geben, würde aber als nicht marktkonformer Eingriff Einstellungsbarrieren für Eltern schaffen. Selbiges gilt für den sogenannten „Haushaltstag“, einen zusätzlichen freien Tag pro Monat für Eltern. Elternschutz zählt nicht auf dem Papier, Elternschutz muss sich in der Pra-xis bewähren.
Für eine liberale Familienpolitik fordern wir:
1. die Schaffung der finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen, die eine nicht wirtschaftlich geleitete Entscheidung pro oder contra Kind ermöglicht. Dies geschieht vor allem durch das Steuersystem.
2. die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und der Arbeitszeit, sowohl der Tages-, Wo-chen wie auch der Lebensarbeitszeit, um individuell auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen zu können.
3. die Beschränkung des gesetzlichen Anspruchs auf Erziehungsurlaub auf ein Jahr.
4. einen gesetzlichen Anspruch auf ein weiteres Erziehungsjahr, wenn dieses vom ande-ren Partner wahrgenommen wird. Diese zusätzliche Elternzeit steht Alleinerziehenden grundsätzlich zu.
5. die Abschaffung des Erziehungsgelds in seiner bisherigen Form. Erziehungsgeld soll pro Kind in Höhe von 300 Euro für ein Jahr aus Steuermitteln bezahlt werden, unab-hängig von der Erwerbstätigkeit und dem Einkommen der Eltern.
6. die Öffnung innerbetrieblicher Schulungsangebote für berufsunterbrechende Eltern.
Besondere Bedeutung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt der Betreuung der Kinder zu. Damit Eltern produktiv arbeiten können, müssen sie wissen, dass ihre Kinder in guten Händen sind.
Gute Betreuungsmöglichkeiten sind für liberale die Betreuungsangebote, die Eltern wollen. Es ist nicht Aufgabe des Staates zu beurteilen, welche Betreuung für welches Kind am besten ist. Kinderbetreuung ist Sache der Eltern. Auch familienergänzende Kinderbetreuung ist Sa-che der Eltern.
Für eine liberale Familienpolitik fordern wir:
1. Weg von der Objekt- hin zur Subjektförderung mit Betreuungsgutscheinen, die ein nachfrageorientiertes Betreuungsangebot sicherstellen.
2. die freie Wahl der Betreuungsmöglichkeit ohne staatliche Vorgaben und ohne die Be-nachteiligung der Tagespflege.
3. den Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder ab Ende des Mutterschutzes (8 Wochen nach Geburt) bis zum Eintritt in den Kindergarten.
4. das Senken bürokratischer Hürden zur Einrichtung von Betreuungsangeboten, damit auch billige Einfachbetreuung („Babysitten“) eine Chance hat.
5. das Angebot staatlicher Qualitätssiegel zur Beurteilung von Kinderbetreuung, Quali-tätssicherung durch Akkreditierung und Zertifikation.
6. die kommunale Verantwortlichkeit für Kinderbetreuung und Betreuungsgutscheine.
7. intergenerationelle Kinder- und Altenarbeit um die positiven Erfahrungen, die man in Modellversuchen gemacht hat, zu nutzen.
8. den nachfrageorientierten Ausbau von Kindergärten zu Ganztagsangeboten oder zu „vollen“ Halbtagskindergärten mit Mittagsverpflegung, die eine Halbtagsbeschäfti-gung ermöglichen.
9. flexiblere Öffnungszeiten von Kindergärten, unter anderem auch in den Schulferien.
10. die Abschaffung der Kindergartengebühren.
11. den Ausbau des Angebots an Ganztagesschulen ohne eine Ganztagesschulpflicht ein-zuführen.
12. möglichst die Privatisierung kommunaler Betreuungseinrichtungen.
13. Eine Unterstützung von betrieblichen Angeboten zur Kinderbetreuung im Unterneh-men
Familien im Mittelpunkt
Familienförderung findet in erster Linie in den Kommunen statt. Land und Bund schaffen die wirtschaftlichen, arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen. Aber die Lebenswirk-lichkeit von Familien ist die Kommune.
Liberale Politik folgt dem Grundsatz der Subsidiarität. Die meisten familienpolitischen Auf-gaben sind von der Kommune zu tragen. Das bedeutet aber nicht, dass die Kommunen finan-ziell allein gelassen werden dürfen. Familienpolitik ist Aufgabe aller staatlichen Ebenen.
Wer Vereinbarkeit von Familie und Beruf will, muss auch die Öffnungszeiten der Kommu-nalverwaltung so gestalten. Wer finanziellen Ausgleich für Familien will, darf die Transfer-leistungen nicht durch höhere Wohnraumkosten wieder abgraben. Wer liberale Familienpoli-tik will, braucht ein Zusammenspiel aller staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte.
Familienfreundlichkeit ist sozial- und wirtschaftspolitisch geboten. Den Kommunen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Sie beeinflussen direkt das Umfeld und die Lebenswirk-lichkeit von Familien. Liberale Familienpolitik beginnt vor Ort.
Die Kommune kann Familiefreundlichkeit ganz praktisch anbieten. Dafür ist es wichtig, dass sie Familien überhaupt als besondere Zielgruppe ihrer Politik begreift. Familienpolitik darf nicht Nebenthema, Familienpolitik muss Hauptthema sein.
Der Faktor Humankapital wir in Zukunft auch für die Kommunen immer wichtiger. Studien belegen, dass dies zunehmend wichtig wird für Standortentscheidung von Unternehmen. Fa-milienpolitik ist nicht selbstlos, sondern im ureigenen Interesse der Kommunen.
Kommunale Politik muss langfristig angelegt sein. Streichen bei familienfreundlichen Maß-nahmen ist oft kurzsichtig. Kommunale Familienpolitik ist langfristige Standortpolitik.
Das besondere Potential der Kommune liegt in der Nähe zu den Betrieben. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen wird von den Arbeitgebern die Verantwortung für ihre Arbeit-nehmer und deren Familien erkannt. Wo der Wille da ist, soll die Kommune helfen, Wege für mehr Familienfreundlichkeit zu schaffen. Wo ein Wille ist muss auch ein Weg sein.
Auch in der Kommunalpolitik gibt es falsche Maßnahmen: Aus Liberaler Sicht ist eine Fami-lienverträglichkeitsprüfung als bürokratisches Monstrum abzulehnen. Familienfreundlichkeit bedarf keiner Gutachten, Familienfreundlichkeit bedarf verantwortungsvoller und -bewusster Entscheidungsträger.
Für eine liberale Familienpolitik fordern wir:
1. flexiblere Öffnungszeiten von Beratungseinrichtungen für Eltern und Familien.
2. spezielle Angebote für Eltern mit Migrationshintergrund, insbesondere Sprachförde-rung.
3. die Konzentration der Angebote vor allem auf jene, die vor der Frage stehen, ob sie in Zukunft Kinder großziehen wollen, auf ansässige junge Familien und auf Familien mit zu pflegenden Angehörigen.
4. die klare Zuordnung der familienpolitischen Verantwortlichkeit zu einem Amt und Dezernat, das Initiativen ergreifen , koordinierend tätig werden und sich einmischen soll.
5. insbesondere die Zusammenarbeit von Stadtplanung und sozialer Planung
6. die Schaffung geeigneter Kooperationsformen mit privaten Initiativen und Unterneh-men.
7. die Verknüpfung von Familie und Wirtschaft durch beispielsweise regionale Ausbil-dungsmärkte oder Workshops zur familienfreundlichen Gestaltung der Arbeitswelt.
8. eine Vorbildfunktion der Kommune als Arbeitgeber im Hinblick auf Familienfreund-lichkeit.
9. ein verstärktes Bemühen um eine betriebliche Familienpolitik wie beispielsweise Hor-te.
10. eine kinder- und familienfreundliche Bau- und Stadtplanung.
11. die finanzielle Unterstützung von Frauenhäusern durch die Kommunen.
12. einen Rechtsanspruch für Schwangere auf Beratung in der Einrichtung ihrer Wahl.
13. die Streichung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes zu Gunsten mehr kommunaler Selbstverwaltung.
14. die Streichung des IZBB-Programmes des Bundes und dafür höhere Pauschalzuwei-sungen an die Kommunen.
Kinderrechte sind Bürgerrechte
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz staatlicher Ordnung. Für Liberale gilt das besonders für Kinder. Denn Kinder sind besonders schutzlos.
Dem Schutz der Kinder dient jede Maßnahme der Familienpolitik. Kinder schützt man, indem man Familien stärkt.
Solange Kinder nicht selbst entscheiden können, wissen ihre Eltern am besten, was gut für sie ist. Der liberale Staat macht Eltern Beratungsangebote, statt sie zu bevormunden.
Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern. Sie sind Menschen mit Rechten. Der Staat ist dann in der Verantwortung, wenn Eltern ihr Recht der Kindeserziehung zum Wohl des Kindes nicht auch als Pflicht begreifen.
Familie ist Privatsache. Gewalt gegen Kinder ist keine Privatsache. Die Autonomie der Familie geht nur so weit, wie sie das objektive Wohl des Kindes nicht gefährdet. Denn Kinderrechte sind Bürgerrechte.
Kinder haben kein Stimmrecht und damit keine demokratische Stimme. Die Forderung nach einem Familienwahlrecht lehnen die Jungen Liberalen ab. Die Forderung ist zwar gut ge-meint, genügt aber dem demokratischen Anspruch an einen zumindest minimal artikulierten eigenen Willen des Abstimmenden nicht. Dennoch müssen Kinderinteressen verstärkt im po-litischen Prozess eine Rolle spielen. Denn Kinder sind Zukunft.
Kinderarmut ist eine nicht hinnehmbare Freiheitsberaubung. Deshalb soll liberale Familienpo-litik Armut von und durch Kinder verhindern. Dazu tragen einige der geforderten Maßnah-men, wie das doppelte Kindergeld für Alleinerziehende, bei. Kinder brauchen Zuneigung, aber auch materielle Zuwendung.
Der Staat muss eingreifen, wenn Eltern objektiv das Wohl des Kindes gefährden. Staatlicher Eingriff ist nie eine gute Lösung. Er ist nur dadurch zu legitimieren, dass die Alternative noch schlechter ist. Der Staat handelt im Interesse der Kinder.
Jedem Kind steht ein Recht auf eine seiner Qualifikation entsprechende Ausbildung zu. Für Liberale ist Chancengerechtigkeit eine wichtige Forderung an die Politik – insbesondere an die Familienpolitik. Denn Fehler in der Kindheit können spätere Möglichkeiten verbauen. Bereits in der Kindheit gilt: Bildung ist Menschenrecht.
Für eine liberale Familienpolitik fordern wir:
1. einen Kinderombudsmann des Bundestages mit parlamentarischem Rederecht, der bei Gesetzesvorhaben zwingend anzuhören ist.
2. eine Umgestaltung des Steuerrechts und des Sozialversicherungswesens zur Vermei-dung von Kinderarmut.
3. den absoluten unterhaltsrechtlichen Vorrang Minderjähriger und in Ausbildung be-findlicher junger Erwachsener vor allen anderen Ansprüchen.
4. eine Kultur des Hinsehens und Eingreifens bei Gewalt gegen Kinder.
5. die Sensibilisierung von Lehrern für Anzeichen familiärer oder sexueller Gewalt.
6. den Erhalt von Beratungsangeboten für soziale Notlagen von Familien (Gewalt, Sucht, Überschuldung, Schwangerschaft etc).
7. die verstärkte Berücksichtigung des Wunsches des Kindes bei Entscheidungen staatli-cher Stellen und Gerichte.
8. verpflichtende Sprachtests für alle Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren und bei besonders schlechtem Abschneiden die Pflicht zur Teilnahme an Förderangeboten.
Sebastian Gratz
stellvertretender Landesvorsitzender für Programmatik
gratz@julis-bw.de