Schulautonomie – Schlüssel für ein modernes Bildungssystem
Die JuLis (Junge Liberale) wollen den deutschen Schulen mehr Gestaltungsfreiheit geben. Sie sollen mehr Entscheidungsrechte, ein eigenes Budget und Rechte bei der Personalauswahl erhalten: Die Schule soll ihre Angelegenheiten weitgehend selbst regeln. Damit wächst die Verantwortung der Schule für ihr Handeln und ihre Entscheidungen und zugleich ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Der Staat, dem weiterhin die Aufsicht über die Schulen obliegt, hat die öffentliche Verantwortung der Schulen einzufordern, ohne in der tradierten Rolle einer eingreifenden oder gewährenden Verwaltung zu verharren.
Das jeweilige Bundesland bleibt weiterhin für die Rahmenbedingungen und Rahmenvorgaben zuständig. Diese Vorgaben, die aus dem Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, den Lehrplänen usw. bestehen, müssen einen Rahmen setzen, der den Schulen eine möglichst große Freiheit in der Umsetzung lässt.
Die heutige Regelungsdichte muss zugunsten allgemeiner Steuerungsziele verringert werden, damit Schulen Handlungsspielräume für ihr eigenes Programm in ihrer jeweiligen Situation vor Ort bekommen. Die Rahmenbedingungen sollen die Schulen in ihrer kreativen pädagogischen Praxis nicht wie so oft gängeln, sondern unterstützen. In der Bildungspolitik hat sich die wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnis durchgesetzt, dass das komplexe „System“ Schule nicht einfach von „oben“ zu reformieren ist, sondern auf den Selbststeuerungsprozess der Einzel-Schulen vertraut werden muss.
Eigenverantwortlichkeit und Qualitätssicherung: Wettbewerbselemente zwischen den Schulen führen zu mehr pädagogischem Engagement der Lehrkräfte und damit zu Qualitätsverbesserungen. Allerdings müssen Mindeststandards, die für alle Schulen verbindlich sind, klar definiert werden. Eigenes Profil wird in Schulprogrammen verankert und die Umsetzung konsequent überprüft.
Der Staat garantiert die finanziellen und personellen Ressourcen, verlangt dafür aber auch überprüfbare Ergebnisse. Die Schulen werden zu mehr Transparenz ihrer Bildungsarbeit und regelmäßigen Qualitätsnachweisen verpflichtet und erhalten im Gegenzug deutlich mehr Spielraum bei der Umsetzung ihrer Aufgaben. Die beteiligten Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler bekommen mehr Entscheidungskompetenzen, müssen dadurch aber auch mehr Verantwortung übernehmen. Die Reformentwicklung an den Schulen wird damit transparent und konkret erfahrbar.
Grundsätzlich gilt: Je professioneller das Schulmanagement, desto höher ist das Verantwortungsbewusstsein und die Motivation der Lehrkräfte entwickelt. Die Arbeit in Teamstrukturen und die gezielte Einübung von Methoden des Selbstlernens (z.B. selbstständige Wochenplanarbeit, langfristig konzipierte Projektarbeit, klassenübergreifend geplanter Unterricht, verschiedene Formen der Freiarbeit) ermöglichen eine über das reproduzierbare Fachwissen weit hinausgehende umfassende Qualifikation. Das setzt eine verbesserte Methodenkompetenz der Lehrkräfte und mehr Entscheidungsspielraum an der Schule voraus. Unterrichtsentwicklung muss höchste Priorität genießen. Der Weg zur „guten Schule“ kann nur über „guten Unterricht“ erfolgreich sein. Alle Veränderungen im System Schule haben zu allererst den Kindern und Jugendlichen über einen immer effektiveren Unterricht (Lernangebote) zu Gute zu kommen.
Interne Evaluation:
Das Schulprogramm ist der Ausgangspunkt der internen und äußeren Qualitätsbewertung der Schule. Die Schule selbst beurteilt ihr Schulprogramm auf Ergebnisse, Wirkungen und Folgen. Diese innere Evaluation kann mit Hilfe eines Beratungs- und Unterstützungssystems vorgenommen werden. Die innere Evaluation unterstützt die Schule dabei, zu ihrer eigenen Arbeit ein distanziertes, kritisches Verhältnis zu entwickeln. Schüler- und Elternbefragungen sind ein wichtiges Mittel der inneren Bewertung. Die innere Evaluation soll Handlungsbedarf zur Qualitätssicherung beschreiben, Aussagen über Fort- und Rückschritte der Arbeit der Schule treffen.
Äußere Evaluation
Damit die Einhaltung der Verfassungsvorgaben von Vergleichbarkeit, Durchlässigkeit und gleichem Zugang zu Bildungschancen transparent bleibt, ist es sinnvoll standardisierte Evaluierungselemente landesweit verbindlich festzulegen. Dabei stehen Eingriffe in den Entwicklungsprozess einer Schule am Ende einer Kette von Beratung, Evaluationen und Vereinbarungen. Die externe Evaluation ergänzt die innere. Jede Schule, sollte in einem regelmäßigen Abstand extern bewertet werden. Grundlage dieser Evaluation sind die Berichte der Schule, ihr Programm, die Ergebnisse ihrer Arbeit ebenso wie Visitationen und intensive Gespräche. Nicht zuletzt sollten die „Kunden“ der Schule, die Schülerinnen, Schüler und Eltern befragt werden. Die externe Qualitätserhebung muss von Expertinnen und Experten geleistet werden, deren unabhängiges Urteil gesichert ist. Die Schule muss die Evaluationsergebnisse intern beraten, dazu Stellung nehmen und Vorschläge zu den Ergebnissen der Evaluation machen. Diese Ergebnisse werden zwischen Schule, Schulaufsicht und -träger beraten. Ergibt die Evaluation und die Stellungnahme der Schule einen konkreten Handlungsbedarf, so müssen Vereinbarungen zur Abhilfe zwischen der Schule und der Schulverwaltung getroffen werden.
Die Autonomie der Einzelschule bedeutet gerade nicht, die Ziele einer umfassenden Bildung aller junger Menschen, der Vergleichbarkeit, Durchlässigkeit und des gerechten Zugangs zu Bildungschancen aufzugeben. Diese Verantwortung soll nur stärker als heute in die Hände der Einzel-Schule gelegt werden. Schulen, die auch nach mehreren Jahren - trotz Beratung - weiterhin erheblich in ihrer Bildungsqualität zu wünschen übrig lassen und dies auf Mängel der Arbeit der Schule zurückzuführen ist, sollen ihr Personal auswechseln müssen. Auch Führungspersonal an Schulen muss bei andauernden Minderleistungen im Schulmanagement ausgetauscht werden können.
Das Schulprogramm:
Das Schulprogramm (die Schulleitung hat Vorschlagsrecht) formuliert und artikuliert die programmatische und pädagogische Kultur einer autonomen Schule. Ein solches Programm ist offen für Entwicklung, es spiegelt das Selbstverständnis der Schule und es ist so präzise, dass es überprüfbare Arbeitsziele und Arbeitsaufgaben enthält. Ein Schulprogramm braucht eine breite Akzeptanz und ebenso Zeit, um sich zu bewähren. Im Rahmen der Ziele des Schulprogramms muss eine Offenheit für Experimente gewährleistet sein, die auch kleinen Gruppen im Kollegium, Eltern, Schülerinnen und Schülern das Ausprobieren neuer Wege ermöglichen.
Demokratisierung der Strukturen - Das Schulparlament entscheidet:
Eine autonome Schule braucht ein demokratisches Verhandlungs-, Beratungs- und Entscheidungsorgan. Die drittelparitätisch besetzte Schulkonferenz aus Schülerinnen, Schülern (von Schülerverwaltung gewählt), Eltern und Lehrkräften (Anzahl der Vertreter hängt von Gesamtgröße der Schule ab) sowie der Schulleitung entscheidet über die wichtigen Dinge des Schullebens, das Schulprogramm, den Schulhaushalt. Die Schulkonferenz soll Arbeitsaufträge vergeben können. Die Schulleitung und die Konferenz der Lehrkräfte sind an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden. Die Schulleitung hat jederzeit Informations- und Rechenschaftspflicht gegenüber der Schulkonferenz. Stimmberechtigter Vorsitzender der Schulkonferenz ist kraft Amtes der Schulleiter, der der Schulkonferenz gegenüber rechenschaftspflichtig ist.
Die Schulaufsicht des Landes ist berechtigt, einen Vertreter in die Schulkonferenz zu entsenden. Bei beruflichen Schulen ist ein derartiges Teilnahmerecht für die Vertreter der Ausbildungsbetriebe zu gewährleisten.
Innerhalb des Rahmens, den die Schulkonferenz setzt, entscheidet der Schulleiter in eigener Kompetenz, d. h. ohne für „Detailfragen“ (dazu gehört auch die Lehrereinstellung) die Zustimmung schulinterner Gremien einholen zu müssen.
An Grundschulen besteht das Schulparlament aus Eltern (50 Prozent) und Lehrern (50 Prozent) sowie der Schulleitung.
Personalentwicklung der Schule:
Eine autonome Schule kann ihr Programm oftmals nur entwickeln, wenn sie Personen mit spezifischen Qualifikationen an die Schule bekommt. Die Schule sucht daher zukünftig ihr Personal selbst aus, die zu besetzenden Stellen soll sie selbst ausschreiben und besetzen können. Der Einfluss der Schulverwaltung wird auf die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen begrenzt. Die Möglichkeit der Profilbildung für die Schule wird verstärkt, wenn die Schule einen Teil der ihr zustehenden Stellen in Geld umwandeln kann. Dadurch darf das Unterrichtsangebot insgesamt nicht geschmälert werden. Die Umwandlung von Stellen in Geld macht es der Schule möglich, damit auch Personal für besondere Aufgaben und Schwerpunkte zu finanzieren. Hierfür ist ein rechtlicher Rahmen zu fixieren, der den Schulen diese Flexibilität gerade für partiellen Bedarf, Projekte, Zusatzangebote, Werkstätten, künstlerische Vorhaben, Nachmittagsangebote, Fördermaßnahmen etc. ermöglicht.
Eine Flexibilisierung und Öffnung des Schulpersonals für Nichtlehrkräfte ist dringend und notwendig. Beratende, betreuende, künstlerische, handwerkliche Kompetenzen werden in vielen Schulen gebraucht und sind nicht immer unter den Lehrkräften vorhanden.
In Privatschulen leisten Lehrer hervorragende Arbeit, folglich ist es nicht einzusehen, warum der Lehrerberuf an öffentlichen Schulen sofort den Beamtenstatus nach sich zieht. Der Lehrerberuf gehört nach Meinung der Jungen Liberalen nicht zu den hoheitlichen Aufgaben des Staates. Der Beamtenstatus soll daher für alle Lehrer abgeschafft werden. Alle Lehrer staatlicher Schulen sollen Angestellte beim Land sein. Dies fördert auch die Wettbewerbsbereitschaft bei Lehrern.
Stellenbewirtschaftung:
Im Rahmen der Budgetierung werden auch neue Formen der Personalstellenbewirtschaftung eingeführt und erprobt. Die Schule (Schulkonferenz) kann selbst entscheiden, ob sie aus ihrem Budget nach Bedarf SozialarbeiterInnen, handwerkliche oder künstlerische Berufe oder zur Entlastung der Lehrkräfte zusätzliche Kräfte für Verwaltungs- und Betreuungsaufgaben einstellt. Die Schule kann im Rahmen ihrer Budgetverantwortung neue Arbeitszeitmodelle einführen und erproben. Die beteiligten Schulen erhalten zu der jetzt gültigen Berechnungsgrundlage (Planstellen + Sach- und Finanzmittel) einen Zuschlag von 10% als Geldmittel, der zur Qualitätsverbesserung von Unterricht, zur Qualifizierung der MitarbeiterInnen, zum Ersatz für erkrankte Lehrkräfte und zur Kompensation der Zusatzaufgaben dient.
Neue Leitungsstrukturen:
Die Leitungsstellen werden auf Zeit vergeben. Die Leitungsfunktionen im Schulbereich sind aus dem Laufbahnrecht herauszunehmen. Unterhalb der Schulleitungsebene sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Hierarchien abzubauen, Lebenszeitstellungen auf Funktionen zu vermeiden und durch Besetzung von Funktionsstellen auf Zeit mit Leistungszulagen die Leistungsfähigkeit des Schulsystems und die Qualität der schulischen Arbeit zu steigern.
Stärker als heute wird die Schulleitung zukünftig für die Kultur und Leistung einer Schule verantwortlich sein. Es müssen nicht nur aus diesem Grund Wege gefunden werden, bei einem Misslingen der Leitungstätigkeit diese Aufgaben anderen Personen zu übertragen.
Der Haushalt der Schule - Basis des neuen Systems:
Der materielle Kern der Schulautonomie ist der eigene Haushalt der Schule. Die der Schule zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind die Basis für die Gestaltung der eigenen Schulkultur, des eigenen Schulprogramms und auch der Qualitätsverbesserung.
Die Einzelschule wird einen Gesamthaushalt aufstellen, in den alle bislang vom Land und den Schulträgern getragenen Kosten für das Personal, die Bauunterhaltung, den Betrieb, die Sachausstattung, die Fortbildung etc. einfließen und die - nach bestimmten Regeln - von der Schule als Haushaltsmittel verwaltet werden. Im ersten Schritt können die Ausstattungskosten, die Unterhaltungskosten, die Mittel für Lern- und Lehrmittel, die Betriebskosten sowie Teile der Personalkosten von der Schule verwaltet werden.
Die Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft muss im Sinne Drittmittelbeschaffung intensiviert werden. Mit dem zusätzlichen Geld können notwendige Anschaffungen in Bestand, Personal und Ausstattung zu einer beachtlichen Verbesserung der schulischen Ausbildung führen. Über Art und Umfang von Schulwerbung soll die Schulkonferenz entscheiden.
Budgetierung der Finanzmittel:
Jede Schule erhält ein Gesamtbudget zur eigenen Bewirtschaftung, das sie innerhalb der gesetzlichen und tariflichen Rahmenvorgaben weitgehend eigenständig bewirtschaftet. In das Schulbudget fließen sowohl die Mittel des Landes (Personalkosten für Lehrkräfte, Mittel aus dem Gesetz zur Lernmittelfreiheit usw.) als auch die Mittel der Schulträger (Gebäudeunterhaltung, Ausstattung, Personalkosten für Verwaltungskräfte, schulpsychologische Dienste, schulische Sozialarbeit usw.) ein. Durch die Budgetierung der Finanzmittel wird der Mitteleinsatz flexibler und transparenter gestaltet (gegenseitige Deckungsfähigkeit), es werden Anreize zum sparsamen Umgang mit Ressourcen gefördert (Verbleib eingesparter Mittel bei der Schule) und die Transparenz des Bewirtschaftungssystems verbessert (Zielvereinbarungen und Berichtspflichten).
Zeitbudget für die Schule:
Eine selbst aktive Schule kann ohne ein von ihr verwaltetes Zeitbudget der Lehrkräfte nicht entstehen. Eine Schule, die mehr sein will als ein Ort der Wissensvermittlung, verlangt nach einer qualitativ neuen Arbeitszeitbestimmung ihrer Pädagoginnen und Pädagogen. Eine Präsenz der Lehrkräfte über die Unterrichtszeit hinaus ist heute eine Bedingung für eine gute Schule.
Schulaufsicht und Unterstützungseinrichtungen:
Die Schulaufsicht soll durch die Kreis-Schulämter übernommen werden. Sie nehmen die Funktion der Rechtsaufsicht wahr. Dienstvorgesetztenfunktion übernimmt die Schulleiterin/ der Schulleiter. Die Schulen müssen eigenverantwortlich agieren können. Dies setzt voraus, dass sie selbst rechtsfähig sind.
Ein positiver Nebeneffekt der ersten Staatsexamens-Abschaffung, die die JuLis fordern, ist eine starke Arbeitsentlastung der Oberschulämter. Aus diesem Grund und durch die Kompetenzverlagerung an die Schulen, kann diese Zwischenbehörde wegfallen. Die durch die Verwaltungsreduzierung frei werdenden Ressourcen sind für Schaffung zusätzlicher Lehrerstellen zu verwenden.
Garantierte Mindeststandards / Zentrale Prüfungen
Für die Schulen werden Mindeststandards festgelegt, die nicht unterschritten werden dürfen, um zentrale Prüfungen weiterhin zu ermöglichen. Das betrifft, z. B. das Angebot an Kernfächern, die Mindeststundenzahl, die Höchstzahl von Schülern pro Lerngruppe, die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Schuljahr. Über begrenzte Experimentierklauseln haben die Schulen auch die Möglichkeit, im Rahmen ihres Schulprogramms von den Mindeststandards abweichende Regelungen zu treffen.
Qualifizierung der Schulleitung
Begleitend sollen verstärkt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die an den Schulen Beschäftigten durchgeführt werden. Insbesondere für die Schulleitungen müssen neue (Management-) Kompetenzen aufgebaut werden, über die viele - auch die in Schulleitungsfunktionen tätigen - Lehrkräfte bisher nicht verfügen. Es besteht also erheblicher Qualifizierungsbedarf, den das Land durch zusätzliche Mittel projektbegleitend zur Verfügung stellt.
Vielfalt und gleiche Chancen:
Eine größere Autonomie von Schule darf nicht dazu führen, dass Schulen, die in benachteiligten Regionen und Stadtteilen liegen, Schulen, deren Schülerschaft aus ärmeren Bevölkerungsschichten kommt, zu den Verlierern der Schulautonomie werden. Wir wollen zwar den Schulen ermöglichen, eigene, zusätzliche Mittel einzuwerben, aber der Staat erhält die Aufgabe, benachteiligte Schulen durch besondere Zuwendungen an Geld oder Stellen, Beratung und Investitionen zu fördern und damit einen Ausgleich zu schaffen. Schulautonomie soll die Qualität aller Schulen verbessern und nicht zu einer Bevorzugung weniger Schulen in wohlhabenderen Gegenden oder Regionen führen.
Fortbildungskonzept und Unterstützungssystem:
Eine autonome Schule braucht ein eigenes Fortbildungs- und Personalentwicklungskonzept. Dieses Konzept soll Teil des Schulprogramms sein. Die eigenständige Schule braucht den Zugriff auf Ressourcen der Schulentwicklung, Fortbildung und Beratung. Die vorhandenen Institutionen (z.B. Lehrerfortbildung) sollen zu dezentralen, regionalen Dienstleitungszentren für die Schulentwicklung, Beratung und Fortbildung umgewandelt werden. Die Institutionen der Fortbildung und Schulentwicklung sollen ihre Kapazitäten auf die Entwicklung der Einzelschulen konzentrieren. Der zeitliche Fortbildungs-Schwerpunkt soll in den Ferien liegen.
Benjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik
strasser@julis-bw.de