Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg lehnen die Online-Durchsuchung ab.
Die Einführung der Online-Durchsuchung, die heimliche, staatliche Durchführung von Privat- PCs ermöglichen soll, widerspricht unseren bürgerrechtlichen Grundsätzen. Die Jungen liberalen Baden-Württemberg distanzieren sich von diesem Vorgehen.
Begründung:
Die Online-Durchsuchung verstößt gegen das Grundgesetz. Ein noch dazu heimlicher Eingriff in die innerste Privatsphäre, die sich auf Computern häufig in Form von Chats, E-Mails oder Tagebüchern befindet, kann nicht gerechtfertigt werden. Sowohl Art. 2 I, als auch Art. 13 GG werden ohne verfassungsrechtliche Grundlage eingeschränkt.
Die Online-Durchsuchung bedient sich krimineller Mittel („Trojaner“) um an ihr Ziel zu kommen und schadet so auch dem IT-Sicherheitsstandort Deutschland. Durch dieses Mittel können bei betroffenen, eventuell auch unschuldigen, Personen hohe finanzielle Schäden verursachen, die aufgrund der Heimlichkeit keinen Ausgleich finden können. Die Online-Durchsuchung erinnert an die Stasi und stellt alle Bürger unter einen Generalverdacht, der sie zu Zielen der Überwachungsbehörden macht. Sie widerspricht allen rechtsstaatlichen Prinzipien. Die Online-Durchsuchung ist als Mittel nicht effektiv, da es den tatsächlichen Terroristen (wie die potentiellen Bombern 1 der letzten Monate gezeigt haben) ein Leichtes ist die Überwachung durch Bundestrojaner zu vermeiden. Betroffene sind also vor allem die Normalbürger.
Sebastian Gratz
stellvertretender Landesvorsitzender für Programmatik
gratz@julis-bw.de