Keine Kürzung des Sparerfreibetrags

(Beschluss vom 35. Landeskongress, Weinheim)

Die F.D.P.-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, die jüngst von Rot-Grün beschlossene Senkung des Sparerfreibetrags von DM 6.000,- für Ledige und DM 12.000,- für Verheiratete durch Änderung des §20IV EStG um die Hälfte im Rahmen der noch anstehend zu beschließenden Steuergesetze wieder rückgängig zu machen.

Begründung:
Durch dieses rot-grüne Vorhaben werden gerade die Sparer, die aufgrund ihrer sozialen Situation auf die Steuerbefreiung angewiesen sind und darauf vertraut haben, für ihre Eigenvorsorge bestraft. Dies senkt die Bereitschaft für eigenverantwortliche Zukunftsvorsorge. Leistung aber muß sich lohnen.
Gegenfinanzierungsvorschläge müssen nicht vorgelegt werden, da lediglich die bestehende Rechtslage aufrecht erhalten werden soll.

Sebastian GratzSebastian Gratz
stellvertretender Landesvorsitzender für Programmatik

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