Kommunalwahlrecht für volljährige Einwohner

(Beschluss vom 46. Landeskongress, Freiburg)

Grundsätzlich sollen alle volljährigen Einwohner eines oder einer Stadt, Kreises, Gemeinde oder Ortschaft zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sein. Bisherige Einschränkungen, z.B. dass nur EU-Bürger wahlberechtigt sind sollen aufgehoben werden.
Die FDP/DVP Landtagsfraktion in Baden-Württemberg soll eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes von Baden-Württemberg auf den Weg bringen, auch wenn uns die Entscheidungen des BVerfG dazu bekannt sind und eine Änderung der Verfassung notwendig sein sollte.

Benjamin StrasserBenjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik

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