Ab der Mittelstufe (8. Klasse) dürfen Lehrer in Haupt- und Realschulen sowie an Gymnasien nur noch die Fächer dauerhaft unterrichten, die sie studiert haben.
In den Grundschulen und in den 5. - 7. Klassen dürfen Lehrer Fächer, die sie nicht studiert haben, nur dann unterrichten, wenn sie einen Nachweis ihrer entsprechenden Fähigkeiten erbringen oder eine weiterbildende Maßnahme nachweisen können.
Benjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik
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