Novellierung der Beschlusslage

(Beschluss vom 39. Landeskongress, Bruchsal)

Das Recht zur Novellierung hat nur der Landeskongress; die bestehende Beschlusslage wird unter dem Namen "Beschlusssammlung“ nach dem bisherigen Sammlungsprinzip fortgeführt und ist in der Landesgeschäftsstelle erhältlich.

Der Landeskongress möge beschließen, dass :

folgende Anträge aus der aktuellen Beschlusslage gestrichen werden :

Problemfall: Theo Waigel (KA 96)
Ehrenschutz Lex Bundeswehr (KN 96)
Rücktritt M-V (FR 95)
Für ein Kabinett ohne M-V (KN 96)
Burckhard Hirsch als nächster Präsident
Für die Zukunft--gegen Gestern--Gegen Rau (WE 99)
Wahlrecht ist europäisches Recht; Streichung von Pkt 2
Verurteilung des CSU-Verhaltens (SHA 97)
Ablehnung der Parteienstrukturreform (KN 96)
Solms Bart (KA 96)

Desweiteren soll folgender Antrag gestrichen werden:
Änderung des Landtagswahlrechts
und durch das Landtagswahlprogramm 2.3 Pkt.1 ersetzt werden.

Begründung:

Die baden-württembergische JuLi-Programmatik ist nun auch online. Der Landesvorstand hat beschlossen, dass die Aktuelle Beschlusslage auf der Homepage durch Landeskongressbeschluss novelliert werden kann, d.h. die Anträge können z.B. durch neue Formulierungen ersetzt, ergänzt oder auch gestrichen werden. Die oben aufgeführten Streichungsanträge sind Vorschläge zur Aktualisierung der Positionen, mit denen wir an die Öffentlichkeit treten.

Sebastian GratzSebastian Gratz
stellvertretender Landesvorsitzender für Programmatik

gratz@julis-bw.de