Positive Kennzeichnung für gentechnikfreie Lebensmittel

(Beschluss vom 33. Landeskongress, Niefern-Öschelbronn)

Ähnlich den Kennzeichnungen für Fleischprodukte aus deutschen Ländern oder dem Umweltengel soll das Landwirtschaftsministerium Baden - Württemberg ein Garantiesiegel für Produkte vergeben können, in deren Produktionskette keine Gentechnik angewandt wird und deren Ausgangsprodukte ebenso freie von dieser Technologie sind.

Begründung:

Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte oder produzierte Lebensmittel ist hochkompliziert, schwer überprüfbar und würde zu einer Art Beipackzettel für Lebensmittel führen, der vom Kunden kaum auf seine Inhalte geprüft werden kann. Eine positive Kennzeichnung hingegen gibt jedem Kunden sofortige Klarheit, daß sein gekauftes Produkt einem staatlich geprüften gentechnikfreien Standard entspricht.
Von einer Diskriminierung anderer Produkte, die ein solches Siegel nicht haben, kann nicht gesprochen werden, da sämtliche Lebensmittel ohnehin gesundheitlichen Mindeststandards genügen müssen. Dem Konsumenten muß aber eine Möglichkeit gegeben werden, zwischen gentechnisch produzierten und gentechnikfreien Produkten zu entscheiden.

Benjamin StrasserBenjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik

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