Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie unabhängigen Datenschutzbeauftragten in der baden-württembergischen Landesverfassung verankern

(Beschluss vom 58. Landeskongress, Ravensburg)

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Aufnahme des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Verbürgung zur Einrichtung und Aufrechterhaltung einer nicht-behördlichen, unabhängigen Instanz zum Zweck der Einhaltung des Datenschutzes (Landesdatenschutzbeauftragter) in die baden-württembergische Landesverfassung. Die informationelle Selbstbestimmung wird dabei als das Grundrecht von Bürgerinnen und Bürgern verstanden, grundsätzlich selbst darüber entscheiden zu dürfen, wer welche persönlichen Daten zu welchem Zweck erhalten darf.

Benjamin StrasserBenjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik

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