Reform der Bundespräsidentschaft

(Beschluss vom 35. Landeskongress, Weinheim)

Die Jungen Liberalen fordern, dass die Wählbarkeit von Kandidaten bei der Bundespräsidentenwahl entgegen der Regelung des Art.54 Absatz 1 Grundgesetz nicht mehr von der Vollendung des 40.Lebensjahres abhängt. Vielmehr ist - in Anlehnung an die Gemeindeordnung - das passive Wahlrecht bei der Bundespräsidentenwahl auf 21 Jahre herabzusetzen.

Benjamin StrasserBenjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik

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