Reform der Erbschaftssteuer – Vorbereiten!

(Beschluss vom 42. Landeskongress, Niefern-Öschelbronn)

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die FDP in der Landesregierung die drohende Erhöhung der Erbschaftssteuer durch das Urteil des BVerfG zu verhindern. Der BFH hat in einem Urteil deutlich gemacht, dass große Teile der gängigen Bewertungspraxis nicht im Einklang mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes steht. Sollte das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil bestätigen, so wird eine umfangreiche Reform der deutschen Erbschaftssteuer fällig. Dabei werden Steuererhöhungen im großen Umfang nicht ausgeschlossen. Gerade in der aktuellen Diskussion um die klammen Kassen der Ländern liebäugeln viele Finanzminister und Ministerpräsidenten mit einer Anhebung der Erbschaftssteuer um ihre Kassen auf zu bessern.

Die FDP ist hier der einzige Hoffnungsträger um Steuererhöhungen zu verhindern. Um darin erfolgreich zu sein, bedarf es aber eines guten und soliden Konzeptes, wie der Erbschaftssteuer aufkommensneutral reformiert werden kann. Daher fordern wir die FDP in Baden-Württemberg auf, gemeinsam mit den FDP – Vertretern in anderen Ländern mir FDP - Regierungsbeteiligung die Reform der Erbschaftssteuer bereits frühzeitig anzupacken und ein Konzept zu entwickeln.

Begründung:

Um die Erbschaftssteuer erheben zu können, bedarf es einer Bewertung des Vermögens des Erblassers. Dabei gibt es Vermögensteile, deren Wert ohne Probleme ermittelt werden kann (Geld, Konten, Aktien, sonstige notierte Wertpapiere). Der Wert anderer Vermögensteile (Immobilien, nicht notierte Anteile an Unternehmen ...) kann nur sehr aufwendig ermittelt werden. Letzteres gehen daher nur zu einem wesentlich niedrigeren Wert in die Bemessungsgrundlage ein:
Bebaute Grundstücke: ca. 35%
nicht notierte Unternehmensbeteiligungen: ca. 50% und
land- und forstwirtschaftliches Vermögen: ca. 10% des Marktwertes.
Bargeld, Aktien: Marktwert

Diese Praxis der nur teilweise Werterfassung wird vom BFH als verfassungswidrig eingestuft. Im kommenden Jahr soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Sebastian GratzSebastian Gratz
stellvertretender Landesvorsitzender für Programmatik

gratz@julis-bw.de