Verankerung des Tierschutzes in der Landesverfassung

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern Dr. Walter Döring und die Landtagsfraktion auf, sich für die Verankerung des Tierschutzes in der baden-württembergischen Verfassung einzusetzen. Wir fordern einen Zusatz, wie er in der Landesverfassung von Thüringen formuliert ist. "Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden vor nicht artgemäßer Haltung und vor vermeidbarem Leiden geschützt".

Begründung:

Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit höherer Tiere verlangt nach einem neuen ethischen Umgang mit ihnen. Tiere müssen vor vermeidbaren Schaden, Schmerzen oder Leiden bewahrt werden.
Da die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz der BRD an dem Widerstand der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag gescheitert ist, ist es wichtig, dieses Anliegen auch in die Länderverfassungen aufzunehmen, auch um bei einer erneuten Gesetzesinitiative der F.D.P. der CDU/CSU-Fraktion darzulegen, dass immer mehr christlich-demokratisch geführte Länder das Staatsziel Tierschutz ernst nehmen.

Benjamin StrasserBenjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik

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