Der Landeskongress der Jungen Liberalen möge beschließen:
dass die Verschwiegenheitspflicht der Rechts- und Wirtschaftsberatenden Berufe über Belange die ihre Mandanten betreffen in ihrer derzeitigen Form weiter bestehen bleiben. Die geplanten Änderungen der Geldwäscherichtlinie sind abzulehnen.
Nach der von Kommission und Rat angestrebten Änderung der EU-Richtlinie von 1991 zur Geldwäsche wird dieser Schutz bei Geldwäschedelikten aufgehoben werden.
Begründung:
Die Rechts- und Wirtschaftsberatenden Berufe sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sind - berufsrechtlich nach Anweisung des Mandanten - dazu verpflichtet gegenüber staatlichen Behörden und Gerichten die Auskunft zu verweigern.
Anwälte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sollen verpflichtet werden bei einem Verdacht auf ein Geldwäschedelikt einer zuständigen Meldebehörde dies anzuzeigen, ohne den Mandanten zu unterrichten. Die Meldebehörde soll berechtigt sein hierüber andere Behörden wie z.B. die Finanzbehörde zu informieren.
Die Verschwiegenheitspflicht gehört zu den wesentlichen Prinzipien eines Rechtsstaates. Sie ist über die zu vermutenden finanziellen Interessen des Staates zu stellen. Diese Änderung kann durch die Ablehnung der Änderung vom Europaparlament mit absoluter Mehrheit verhindert werden.
Benjamin Strasser
Stv. Landesvorsitzender für Programmatik
strasser@julis-bw.de