AchtungDiese Seite enthält einen oder mehrere Anträge, welche dem Landesverband zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Solange darüber nicht demokratisch entschieden wurde, handelt es sich nicht um offizielle Beschlüsse der Jungen Liberalen Baden-Württemberg.

Sponsoringpraxis der Jungen Liberalen Baden-Württemberg

Antragsteller: Landesvorstand

Antragshistorie:

  1. (13.6.2010) eingereicht und beschlossen beim eLaVo


Zur Gewährleistung der finanziellen Unabhängigkeit des Landesverbands streben die Jungen Liberalen Baden-Württemberg eine verstärkte Zusammenarbeit mit Sponsoren an. Die politische Unabhängigkeit steht für uns als politischer Jugendverband jedoch stets im Vordergrund.

  1. Juliette
    Werbeanzeigen sind im JuLi-Mitgliedermagazin "Juliette" grundsätzlich erlaubt. Sofern es sich um politische Anzeigen handelt, muss eine Meinungsvielfalt gesichert sein. Werbeanzeigen werden entsprechend kenntlich gemacht und nehmen nur einen geringen Anteil am Gesamtumfang der jeweiligen Ausgabe ein.
  2. Landeskongresse
    Grundsätzlich kann es bei Landeskongressen einen "Markt der Möglichkeiten" geben. Dieser muss räumlich so abgetrennt sein, dass er den Verlauf des Kongresses nicht beeinträchtigt. Die räumliche Umsetzbarkeit eines solchen Markts ist kein Ausrichtungskriterium für die Vergabe von Landeskongressen. Sofern es sich um politische Informationsstände handelt, muss auch hier Meinungsvielfalt gesichert sein. Auch Politiker dürfen Infostände aufstellen.

    Werbeflyer dürfen den Lako-Mappen beigelegt werden. Sofern es sich um politische Werbung handelt, muss Meinungsvielfalt gesichert sein.

    Finanzielle Unterstützer der Landeskongresse (Mandatsträger, Privatpersonen, Unternehmen etc.) werden auf Wunsch im Antragsbuch aufgeführt.

  3. Infodienst
    Im Infodienst wird grundsätzlich keine bezahlte Werbung verbreitet. Die einzige Ausnahme davon sind Organisationen der liberalen Familie. Die bezahlte Bewerbung einzelner Mandatsträger oder Kandidaten wird nicht erlaubt.
  4. Homepage
    Für die Homepage gelten dieselben Regeln wie für den Infodienst
  5. Projekte/Werbemittel
    Patenschaften für Aktionen, Projekte, Werbemittel und sonstige Ausgaben können an Sponsoren vergeben werden.
    Der Landesvorstand wird beauftragt, gezielte Angebote für solche Patenschaften zu erarbeiten und Sponsoren dafür zu werben.


Beschluss:

Zur Gewährleistung der finanziellen Unabhängigkeit des Landesverbands streben die Jungen Liberalen Baden-Württemberg eine verstärkte Zusammenarbeit mit Sponsoren an. Die politische Unabhängigkeit steht für uns als politischer Jugendverband jedoch stets im Vordergrund.

  1. Juliette
    Werbeanzeigen sind im JuLi-Mitgliedermagazin "Juliette" grundsätzlich erlaubt. Sofern es sich um politische Anzeigen handelt, muss eine Meinungsvielfalt gesichert sein. Werbeanzeigen werden entsprechend kenntlich gemacht und nehmen nur einen geringen Anteil am Gesamtumfang der jeweiligen Ausgabe ein.
  2. Landeskongresse
    Grundsätzlich kann es bei Landeskongressen einen "Markt der Möglichkeiten" geben. Dieser muss räumlich so abgetrennt sein, dass er den Verlauf des Kongresses nicht beeinträchtigt. Die räumliche Umsetzbarkeit eines solchen Markts ist kein zwingendes Ausrichtungskriterium für die Vergabe von Landeskongressen. Sofern es sich um politische Informationsstände handelt, muss auch hier Meinungsvielfalt gesichert sein. Auch Politiker dürfen Infostände aufstellen.

    Werbeflyer dürfen den Lako-Mappen beigelegt werden. Sofern es sich um politische Werbung handelt, muss Meinungsvielfalt gesichert sein.

    Finanzielle Unterstützer der Landeskongresse (Mandatsträger, Privatpersonen, Unternehmen etc.) werden auf Wunsch im Antragsbuch aufgeführt.

  3. Infodienst
    Im Infodienst wird grundsätzlich keine bezahlte Werbung verbreitet. Die einzige Ausnahme davon sind Organisationen der liberalen Familie. Die bezahlte Bewerbung einzelner Mandatsträger oder Kandidaten wird nicht erlaubt.
  4. Homepage
    Für die Homepage gelten dieselben Regeln wie für den Infodienst
  5. Projekte/Werbemittel
    Patenschaften für Aktionen, Projekte, Werbemittel und sonstige Ausgaben können an Sponsoren vergeben werden.
    Der Landesvorstand wird beauftragt, gezielte Angebote für solche Patenschaften zu erarbeiten und Sponsoren dafür zu werben.