Alexander Hahn
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(Pressemitteilung vom 06.02.2010)
Staat darf sich zur Bekämpfung von Unrecht nicht selbst auf dessen Seite stellen
Zu den anstehenden Beratungen in Baden-Württemberg über den Ankauf weiterer Datensätze, die Kunden verschiedener Schweizer Banken und Versicherungen betreffen, erklärt der Landesvorsitzende der JuLis, Leif Schubert (22 / Karlsruhe):
„Eine der größten Errungenschaften unserer rechtsstaatlichen Demokratie ist die Maxime, dass kein Zweck jemals unzulässige Mittel staatlichen Handelns rechtfertigt. Nur so kann er seine Glaubwürdigkeit auch gegenüber den Bürgern erhalten, von denen er wiederum selbst die unbedingte Einhaltung von Recht und Gesetz fordert. Illegitim erlangte Daten darf der Staat also auch zur notwendigen Bekämpfung von Steuerhinterziehung in keinem Fall kaufen, um seine eigene Legitimation nicht zu untergraben. Wir sind entsetzt, dass sich die Diskussion über eine solche existentielle Frage überhaupt in eine andere Richtung entwickeln konnte. Der Staat darf sich zur Bekämpfung von Unrecht nicht selbst auf dessen Seite stellen.
Die FDP Baden-Württemberg und ihre Vertreter in der Landesregierung müssen daher in den anstehenden Beratungen klar hervorheben, dass für uns rechtsstaatliche Prinzipien auch in dieser Bewährungsprobe nicht verhandelbar sind.“
Schubert weiter: „Ein Hinwirken auf eine bessere Kooperation mit der Schweiz und die Unterstützung und die intensive Bemühung innerhalb zulässiger staatlicher Ermittlungsmethoden sind der richtige alternative Weg zur Bekämpfung des gemeinschaftsschädigenden Delikts der Steuerhinterziehung.“
Alexander Hahn
stellvertretender Landesvorsitzender für Presse
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