Alexander Hahn
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(Pressemitteilung vom 19.06.2009)
Politische Rebellion statt Sprung ins Haifischbecken
Zu den Gerüchten um einen angeblich bevorstehenden Fraktionswechsel einzelner Landtagsabgeordneter erklärt der JuLi-Landesvorsitzende Leif Schubert (22/Karlsruhe):
„Aus politischer Frustration von der vermeintlichen Schlangengrube der FDP zum sicheren Haifischbecken der CDU zu wechseln ist die falsche Antwort. Die richtige Alternative wäre jetzt politische Rebellion gegen konservative Politik, wobei das Alkoholverkaufsverbot und die aktuelle Bildungspolitik in Frage zu stellen ist. Zudem muss eine weitere Liberalisierung des Versammlungsgesetzes und allem voran die angekündigte und längst überfällige Reform des Landtagswahlrechtes vorangetrieben werden.“
Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Landesvorstand der JuLis einstimmig eine Aufforderung an die Landtagsfraktion zur Reform des Landtagswahlrechts beschlossen. Hierbei soll ein Zweistimmenwahlrecht eingeführt, die Wahlkreise angepasst und die Einführung einer Landesliste für die Parteien ermöglicht werden.
Dazu erklärt Schubert: „Das jetzige Landtagswahlrecht ist kompliziert und durch den dramatisch unterschiedlichen Erfolgswert der Wählerstimmen in den verschiedenen Wahlkreisen auch demokratisch bedenklich. Wir fordern ein Zweistimmenwahlrecht ähnlich dem der Bundestagswahlen. Den kleinen Parteien sollte zudem die Möglichkeit gegeben werden, Landeslisten aufzustellen. Es ist wirklich höchste Zeit eine längst überfällige Reform anzugehen und sie nicht lediglich alibimäßig als Debatte zu führen. Alles Andere ist reine Symbolpolitik und wird dem Wählerwillen nicht gerecht.“
Alexander Hahn
stellvertretender Landesvorsitzender für Presse
hahn@julis-bw.de
Ein Zweistimmenwahlrecht erlaubt nur noch mehr Parteienklüngel, wie wir es jetzt schon bei der Wahl zum Bundestag haben. Gerade im Land ist mehr Demokratie gefragt und daher sollten die möglichen Landtagsabgeordneten auch vom Wähler direkt gewählt werden, ohne Landesliste.
Fair ist hier aufgrund der unterschiedlichen Wahlkreisgröße nur eine prozentuale Stimmenwertung. Alles andere wäre grober Unfug.